Entscheidungsvorlage - VO/0185/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Auswirkungen des „menschgemachten“ Klimawandels werden auch in der Mühlenstadt Wegberg immer deutlicher spürbar. So war im vergangenen Sommer  u. a. der Baubetriebshof gezwungen, städtische Bäume mittels „treegator“ über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen zu bewässern.

Junge Menschen nicht nur weltweit, sondern auch in Wegberg machen seit Monaten darauf aufmerksam, dass Klimaschutz die wesentliche Grundlage für die Zukunft der Menschheit ist.

Im Anschluss an die letzte Fridays for Future Demonstration fanden sich 15 junge Menschen in der Wegberger Mühle ein und diskutierten mit dem Bürgermeister über Fragen des kommunalen und globalen Klima- und Umweltschutzes. Hierbei entwickelten sie ganz konkrete Forderungen an die Kommunal-, Landes- und Bundespolitik sowie die zivile Gesellschaft.

 

Die drei wichtigsten Maßnahmen lauteten:

  1. Ausrufung des Klimanotstands,
  2. Durchführung eines Projekttages in der Schule und
  3. Informationen der Bürgerinnen und Bürger beim Stadtfest durch einen Stand.

 

Bisher haben Rat und Verwaltung verschiedene Maßnahmen zum Klimaschutz erarbeitet, beschlossen und umgesetzt.

Der Rat der Stadt Wegberg hat am 23.10.2012 im Rahmen der Teilnahme am european energy award (eea) die Klimaschutzaktivitäten analysiert und den Ist-Zustand bewertet. Gleichzeitig sollten die Fortschritte im kommunalen Klimaschutz regelmäßig überprüft werden; Absicht war es, einen verabredeten Maßnahmenkatalog umzusetzen. Zur weiteren Vertiefung wird auf die Vorlage VO/2236/12 verwiesen.

In seiner Sitzung am 23.9.2014 verabschiedete der Rat sodann das Klimaschutzkonzept (Stand 2013) und den Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems (VO/2883/14).

Im Rahmen der Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2015 musste die Umsetzungsgeschwindigkeit aus dem Klimaschutzkonzept auf der einen Seite reduziert werden; auf der anderen Seite konnten Maßnahmen in das HSK aufgenommen, die den Zielen des Klimaschutzes ebenfalls zuträglich sind. Beispielsweise seien hier die Installation von Photovoltaik-Anlagen, der Austausch von alten HQL-Straßenleuchten in Moderne LED-Leuchten oder die Reduzierung der Straßenbeleuchtungszeiten genannt.

Seit zwei Jahren ist der Baubetriebshof bemüht, öffentliche Grünflächen, Straßenbegleitgrün o. ä. naturnah, beispielsweise durch Wildblumenwiesen, zu gestalten. Hierdurch erhalten Wildbienen ihren notwendigen Lebensraum zurück.

Nicht zuletzt hat sich der Rat der Stadt Wegberg beim Bau der neuen Feuerwache für eine äußert nachhaltige Konstruktion entschieden, nämlich für eine Holzkonstruktion.

 

Die Bemühungen der letzten Zeit zeigen allerdings auch, dass sich die Anforderungen an den kommunalen Klimaschutz seit Verabschiedung des Klimaschutzkonzepts verändert haben. Gleichzeitig wird deutlich, dass Klimaschutz und Konsolidierung kein Widerspruch sein muss.

 

Die jungen Menschen, die sich zurzeit für den Klimaschutz einsetzen, verlangen eine erheblich beschleunigte und umfassendere Umsetzung des Klimaschutzes.

Der politische Raum sollte diese Forderung nach Auffassung der Verwaltung ernst nehmen, diskutieren und hierüber entscheiden.

Viele Städte rufen deshalb den „Klimanotstand“ aus, um die handelnden Akteure von Politik und Verwaltung für den Klimaschutz zu sensibilisieren und zu einem klimafreundlichen Verhalten zu animieren. Mittlerweile haben viele Kommunen bundesweit den Klimanotstand ausgerufen, z. B. Tönisvorst, Münster oder Bochum, die jeweils unterschiedliche Ausprägung haben. In wesentlichen Punkten sind die Interpretationen jedoch einheitlich. Es handelt sich um einen Beschluss von Parlamenten oder Verwaltungen, mit dem sie feststellen, dass es eine menschengemachte globale Erwärmung („Klimawandel“) gibt und dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, diese zu begrenzen (so in der Vorlage der Stadt Konstanz).

Mit einem solchen Beschluss erkennt die Stadt Wegberg die Klimakrise an und verpflichtet sich, Maßnahmen zu entwickeln, die den Klimawandel aufhalten.

In diesem Zusammenhang sollte die Politik auch darüber entscheiden, ob das Klimaschutzkonzept aus 2013/2014 in seiner jetzigen Form Bestand haben soll oder im Lichte des HSK weiterentwickelt werden sollte.

 

Mit Datum vom 14.06.2019 beantragt die Fraktion Bündis90/Die Grünen ebenfalls die Ausrufung des Klimanotstandes, ferner beantragt sie:

 

  1. Die Verwaltung der Stadt Wegberg wird in Zukunft jedem Antrag eine qualitative Aussage in Form einer Ampel beifügen, aus der hervorgeht, ob der CO2-Ausstoß bei Annahme des Antrages verringert, verkleinert wird oder gleich bleibt. Eine quantitative Aussage wäre wünschenswert, ist aber in den meisten Fällen schwer anzugeben. Rad und Ausschüsse werden bei ihren Entscheidungen diese Aussage berücksichtigen.

 

  1. Die Verwaltung orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere in Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas minus Emissionen.

 

  1. Die Verwaltung der Stadt Wegberg wird aufgefordert, dem Rat und der Öffentlichkeit jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.

 

  1. Rat und Verwaltung der Stadt Wegberg fordern von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und dass das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.

 

  1. Rat und Verwaltung der Stadt Wegberg fordern Bundesregierung und die Landesregierung auf, umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, zu informieren.

 

  1. Die Verwaltung der Stadt Wegberg wird aufgefordert, bei der Landesregierung finanzielle Hilfe zu beantragen, um die Stelle eines Klimamanagers langfristig besetzen zu können.

 

Mit Antrag vom 25.06.2019 beantragt die CDU-Fraktion, der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine adäquate externe Begleitung/Moderation zur Realisierung von Projekten sicher zu stellen. Ziel ist, es interessierten Bürgern, Vereinen und Teilnehmern der „Fridays for Future“-Proteste konkrete Möglichkeiten in Wegberg zu bieten, Ideen für konkrete Klimaprojekte umzusetzen.

 

Zum Umgang mit diesen Anträgen schlägt die Verwaltung vor, den Klimanotstand auszurufen und die Beschlüsse in Richtung Bund und Land zu fassen. Ferner schlägt die Verwaltung vor, die weiteren Beschlussteile zunächst zur Kenntnis zu nehmen und an den Zuständigen Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe zur weiteren Beratung zu verweisen.

 

Diesem Ansinnen folgt die Verwaltungsvorlage.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt Wegberg ruft den Klimanotstand aus.

 

  1. Der Rat der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung damit, den durch die Teilnahme am eea 2014 eingeschlagenen Weg weiter zu beschreiten, Maßnahmen zu entwickeln, die sowohl dem Klimaschutz als auch der Haushaltskonsolidierung förderlich sind und diese mit Nachdruck umzusetzen. Hierzu soll sie finanzielle Hilfe beantragen und in Anspruch nehmen, um die Stelle eines Klimamanagers langfristig besetzen zu können.

 

  1. Rat und Verwaltung der Stadt Wegberg fordern von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und dass das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.

 

  1. Rat und Verwaltung der Stadt Wegberg fordern Bundesregierung und die Landesregierung auf, umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, zu informieren.

 

  1. Verwaltung verweist die Punkte 1-3 aus dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie den Antrag der CDU-Fraktion vom 25.06.2019 an den WBUV zur weiteren Beratung.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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