Ergänzungsvorlage - VO/0276/18-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.06.2019 wurde beschlossen, dass die Verwaltung - zum Vergleich - Nutzerzahlen von anderen Städten vorlegt (vgl. Vorlage VO/0276/18).

Bei vier Städten, die eine Internetübertragung anbieten ergeben sich folgende Zugriffe:

 

-          Solingen (rd. 156.000 Einwohner) durchschnittlich 55 Zugriffe

-          Neuss (rd. 160.000 Einwohner) durchschnittlich 128 Zugriffe

(wobei ca. 25 % der Zugriffe kürzer als 5 Minuten sind)

-          Mönchengladbach (rd. 271.000 Einwohner) durchschnittlich 131 Zugriffe

-          Essen (rd. 590.000 Einwohner) mind. 200 und höchsten 800 Zugriffe pro Sitzung

 

Rechnet man die Zuschauerzahl im Verhältnis zur Einwohnerzahl am Beispiel der oben genannten Städte auf die Einwohnerzahl Wegbergs um, so wäre pro Sitzung mit 11 bis 25 Personen zu rechnen, die sich jeweils die komplette Sitzung oder nur einen kurzen Ausschnitt der Sitzung im Internet anschauen würden.

 

Bei der Berechnung der Zuschauerzahl muss bedacht werden, dass Mehrfachzugriffe entsprechend auch mehrfach gezählt werden und somit die tatsächliche Personenzahl auch geringer sein kann.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Siehe Beschlussvorschlag zur Vorlage VO/0276/18.

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