Entscheidungsvorlage - VO/0191/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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09.07.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 11.02.2019 die Haushaltssatzung für das Jahr 2019 unter Auflagen genehmigt. Auflage Nr. 3 verpflichtet die Verwaltung, zum 30. Juni 2019 einen Bericht über den Umsetzungsstand der Haushaltssicherungsmaßnahmen vorzulegen. Weiterhin war es eine Vereinbarung aus der letzten Arbeitsgruppensitzung „Finanzen“ einen Überblick über den Stand der HSK-Maßnahmen zu verschaffen.
Der Bericht besteht aus einer Gesamtübersicht der Maßnahmen, den Übersichten der Einzelmaßnahmen und einer fachlichen Betrachtung der Finanzwirtschaft.
Das Schreiben der Kommunalaufsicht betrachtet vor allem folgende HSK-Maßnahmen kritisch: „Veranstaltungen im Stadtmarketing (Nr. 3)“, „Schulstandortoptimierung (Nr. 7)“, „Zinsreduzierungskonzept (Nr. 8)“ und die „Anhebung der Beitragssätze KAG (Nr. 12)“.
Die HSK-Maßnahme „Veranstaltungen im Stadtmarketing“ konnte bisher keine Einsparbeträge erzielen. Bereits in den letzten Jahren wurden in dieser Maßnahme negative Konsolidierungsbeiträge erwirtschaftet. Besonders die Beschlüsse aus der vorgelegten Produktkritik und deren zeitnahe Umsetzung sind einzuhalten.
Der Rat der Stadt Wegberg hat inhaltlich von der Maßnahme der „Schulstandortoptimierung“ Abstand genommen. Die nicht erzielten Konsolidierungsbeiträge betragen
im Jahr 2018: 97.000 €
ab 2019- 2024 jährlich: 291.000 €
insgesamt somit 1.843.000 €.
Es wurde keine äquivalente Kompensationsmaßnehme beschlossen, vielmehr ist auch in diesem Fall beabsichtigt, die geplanten Konsolidierungsbeiträge durch Verbesserung bei anderen Maßnahmen aufzufangen.
Das „Zinsreduzierungskonzept“ wurde auf Anregung der Kommunalaufsicht konkreter beschrieben.
Zum Abschluss des Haushaltsjahres 2018 konnte der geplante Einsparbetrag deutlich überschritten werden. Es bleibt abzuwarten, ob die erhöhte Investitionstätigkeit eine Neuaufnahme von Investitionskrediten notwendig macht und die Konsolidierungsbeiträge auf Grund der hohen Investitionstätigkeit in den nächsten Jahren weiterhin erreicht werden können.
Die Maßnahme „Anhebung der Beitragssätze KAG“ wurde bei der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2019 mit Konsolidierungsbeiträgen in Höhe von 2.400 € geplant. Ab dem Jahr 2020 wurden Konsolidierungsbeiträge in Höhe von 4.080 € in Aussicht gestellt. Durch die Verschiebung der Maßnahmen „Straßensanierungen Hessenfeld“ und In Gerichhausen“ ist bereits jetzt absehbar, dass die Einsparungen nicht in dem geplanten zeitlichen Rahmen erzielt werden können. Gleichzeitig gibt es bei diesen Maßnahmen auch keine Ausgaben.
Ebenso wird, trotz aller öffentlichen Aktionen und Diskussionen rund um das Thema Klimaschutz, auf kommunalpolitischer Ebene derzeit die für den Klimaschutz wichtige Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED gehemmt. Die landespolitische Diskussion um den § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) führt im Moment zu einer Verzögerung in diesem Prozess. Hier ist dringend auf die große Gefahr eines starken Sanierungsstaus hinzuweisen, da die Investitionsquote im Bereich der Straßensanierungen in den letzten Jahren konstant extrem niedrig war. In weniger als zehn Jahren hat sich das Anlagevermögen von 40.943.715 € (2009) um 8,9 Mio. € auf 32.003.070 € (2017) verringert. Im ersten Schritt wurden Sanierungsmaßnahmen verschoben, um die Abrechnung der Rather Straße abzuwarten und nun sollen nach letztem Informationsstand Straßensanierungen geschoben werden, bis eine Entscheidung des Landtags zum § 8 (KAG NRW) vorliegt.
Im Gesamtergebnis können die bisher nicht umgesetzten Maßnahmen oder negativ verlaufenden Maßnahmen, derzeit durch überdurchschnittlich verlaufende Maßnahmen aufgefangen werden. Dies befreit jedoch nicht von der Verantwortung die Konsolidierungsbeiträge in den vorgesehenen Maßnahmen zu erzielen und das Handeln so anzupassen, dass eine Erreichung dieses Ziels möglich ist. Die Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes im Jahr 2015 diente zum Einen der Darstellung eines ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2024, es diente aber auch dazu, Maßnahmen darzustellen, die ein verändertes Handeln bei Entscheidungsprozessen mit sich bringen. Diese Verantwortung liegt gleichermaßen bei Rat und Verwaltung und kann nur gemeinsam erreicht werden. Um diesem Trend entgegenzuwirken wird empfohlen verstärkt betriebswirtschaftliche Instrumente in der Verwaltung einzusetzen.
Anlagen
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