Entscheidungsvorlage - VO/0195/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Geförderter Breitbandausbau in Wegberg, Ausbau der Breitbandinfrastruktur - kreisweiter Antrag zur Infrastrukturförderung durch Bund und Land
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Stock, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Vorberatung
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09.07.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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09.07.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf den Tagesordnungspunkt 8 ‚Bericht der SEWG zum Breitbandausbau im Stadtgebiet Wegberg‘ in der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 26.02.2019 wird Bezug genommen. In diesem Bericht sind die Ergebnisse des durch die TÜV Rheinland Consulting GmbH erstellten FTTB-Masterplanes (Machbarkeitsstudie) zusammengefasst.
In der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg wurden am 07.05.2019 durch die TÜV Rheinland Consulting GmbH die Projektschritte und Ergebnisse erläutert:
-IST-Analyse
-Netzplanung und Wirtschaftlichkeitsberechnung
-Förderantrag/Strategieentwicklung
Der Kreis Heinsberg hat zum 01. Oktober 2018 einen durch die „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte für die Breitbandkoordination und für die Erstellung von Next Generation Access-Entwicklungskonzepten (NGA)“ aus Landesmitteln geförderten
Breitbandkoordinatoren, der sich mit allen Anliegen rund um das Thema Glasfaser- Ausbau befasst, eingestellt. Es handelt sich um Herrn Michael Eßer.
Der vor wenigen Jahren im Kreis Heinsberg eingeschlagene Weg, beim digitalen Infrastrukturausbau konsequent auf Glasfaser-Technologie (FTTH/B-Modell) zu setzen, war zukunftsweisend und bis dato sehr erfolgreich.
Eine von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH beauftragte und von der TÜV Rheinland Consulting GmbH unabhängig erstellte „Machbarkeitsstudie zum flächendeckenden FTTH/B-Ausbau im Kreis Heinsberg“ hat ergeben, dass bereits 54% aller im Liegenschaftskataster verzeichneten Gebäude im Kreisgebiet mit einem Glasfaser-Anschluss versorgt sind.
Der Bundesdurchschnitt liegt gerade einmal bei 9%. Trotz der Spitzenwerte bei den Anschlusszahlen der FTTH/B-Infrastruktur, verfügen im Kreis Heinsberg 1,2 % aller Adresspunkte über einen Anschluss, der dem NGA-Kriterium (Next Generation Access) von mind. 30 Mbit/s nicht entspricht und als unterversorgt gilt. Diese 1.071 unterversorgten Adressen (sog. „Weiße Flecken“) – darunter auch 47 Schulstandorte und zahlreiche Gewerbestandorte – liegen ungleichmäßig im gesamten Kreisgebiet in allen zehn Städten und Gemeinden verstreut.
Zudem hat das für die Machbarkeitsstudie durchgeführte Markterkundungsverfahren (MEV) ergeben, dass kein weiterer, eigenwirtschaftlicher Ausbau der Telekommunikationsunternehmen (TKU) in den nächsten 3 Jahren im gesamten Kreis Heinsberg gemeldet wurde.
Die von der TÜV Rheinland Consulting GmbH für die Stadt Wegberg erstellte Machbarkeitsstudie liegt bereits vor.
Die Aufgabe „Breitbandversorgung“ ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt Wegberg.
Lt. Machbarkeitsstudie liegen im Stadtgebiet Wegberg 227 unterversorgte Adresspunkte. Darunter befinden sich auch 7 Schulstandorte, die noch nicht am Glasfaser-Netz angeschlossen sind.
Technologieneutral betrachtet stellt sich die Situation der Breitbandversorgung in der Stadt Wegberg aktuell wie folgt dar: bei nur 30% der Gebäude ist die Verfügbarkeit einer Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 100 Mbit/s ausgewiesen.
Auf die beigefügte Machbarkeitsstudie für Wegberg wird an dieser Stelle noch einmal hingewiesen.
Entsprechend besteht hier ein erheblicher Handlungsbedarf, bestehende Lücken gerade in den unterversorgten Gebieten zu schließen und die Netze zukunftsfähig auszubauen. Hierbei genießen die Schulstandorte eine besondere Priorität.
Zur Unterstützung des Breitbandausbaus stellen der Bund und das Land NRW mit ihren aktuellen Förderprogrammen Mittel in Milliardenhöhe zur Verfügung. Ausbaukosten werden vom Bund zu 50% und vom Land zu 40% übernommen.
Bei den Kommunen verbleibt ein 10%er Eigenanteil, welcher bei HSK-Kommunen jedoch durch Bund und Land mitgetragen wird.
Für die Stadt Wegberg bedeutet dies also eine 100%-Förderung.
Damit sind die Rahmenbedingungen sehr gut, um nun mit Hilfe des Einsatzes von Fördermittel den Netzausbau im gesamten Kreis Heinsberg weiter voranzutreiben und alle „Weißen Flecken“ abzubauen.
Zur Reduzierung der „Weißen Flecken“ (inkl. aller Schul- und Gewerbestandorte) hat die TÜV Rheinland Consulting GmbH für den gesamten Kreis Heinsberg bzw. für die Stadt Wegberg folgendes Netzplanungsszenarium berechnet:
| Kreis (gesamt) | Stadt Wegberg
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Anzahl der unterversorgten Adresspunkte:
| 1.075 | 227 |
Kosten für die Netzerrichtung: | 38,9 Mio. € | 6 Mio. €
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Gesamtlänge der Tiefbaustrecke: | 483 km | 76 km
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Wirtschaftlichkeitslücke: | 38,9 Mio. € | 6 Mio. €
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Eigenanteile (10%): | 3,89 Mio. € | 607.392 € *) |
*) Bund und Land übernehmen für die Stadt Wegberg den Eigenanteil, maßgeblich für die Übernahme des
Eigenanteils ist die Haushaltssicherung zum Zeitpunkt der Förderantragstellung
Die kreisweit 1.075 unterversorgten Standorte teilen sich wie folgt auf die einzelnen
Kommunen auf:
- Erkelenz: 199
- Gangelt: 26
- Geilenkirchen: 93
- Heinsberg: 142
- Hückelhoven: 128
- Selfkant: 60
- Übach-Palenberg: 53
- Waldfeucht: 44
- Wassenberg: 103
- Wegberg: 227
Der Breitbandkoordinator Michael Eßer und Herr Ludwigs, TÜV Rheinland Consulting GmbH das Projekt haben in der Ratssitzung am 07.05.2019 das Projekt und die kreisweite Koordination vorgestellt.
In der Zwischenzeit hat sich die zu schließende Kooperationsvereinbarung (Stand 11.06.19) soweit konkretisiert, dass Sie vom Rat beschlossen werden kann. Sie ist der Vorlage angefügt. Insbesondere ist nunmehr auch der Sachverhalt in der Vereinbarung verankert, dass Bund und Land den 10-prozentigen Eigenanteil der Stadt auf Grund des Haushaltssicherungskonzeptes übernimmt und somit keine Kosten auf die Stadt zukommen.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.06.19 einstimmig dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zugestimmt. Weitere kreisangehörigen Kommunen, wie beispielsweise Waldfeucht am 21.05.19, haben ebenfalls entsprechende Beschlüsse gefasst. Die übrigen Kommunen beabsichtigen dies unmittelbar vor der Sommerpause.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Förderung beträgt für HSK-Kommunen 100 Prozent (50% Bund, 40% Land, 10% Eigenanteil, den bei HSK-Kommunen Bund und Land tragen).
Eine Kooperationsvereinbarung regelt ferner, dass die Personal- und Sachkosten des kreiseigenen Personals, das zur Erfüllung der Aufgaben herangezogen wird, der Kreis Heinsberg trägt. Zur Gewährleistung einer reibungslosen, rechtssicheren und kostengünstigen Umsetzung des geförderten Breitbandprojektes wird sich der Kreis Heinsberg einer externen Projektbetreuung bedienen. Die Kosten trägt ebenfalls der Kreis.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Mühlenstadt Wegberg beschließt:
- Den weiteren Ausbau der stellenweise bereits gut ausgebauten Breitbandinfrastruktur in Wegberg gemeinsam mit dem Kreis Heinsberg und den weiteren kreisangehörigen Kommunen anzustreben.
- Die als Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus mit dem Kreis Heinsberg und den übrigen kreisangehörigen Kommunen abzuschließen. Dabei sind redaktionelle Änderungen dieser Vereinbarung, die den Vertragsinhalt nicht wesentlich verändern, zulässig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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484,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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