Entscheidungsvorlage - VO/0206/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubeschaffung eines Fahrzeuges für den zweiten Elektriker als E-Mobil - Vorstellung der Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Entscheidung
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10.09.2019
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01.10.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am Baubetriebshof wird ab 01.10. ein zweiter Elektriker eingesetzt. Die Gründe hierfür wurden im Rahmen der Stellenplanberatungen umfassend ausgeführt und werden in der Konsequenz für die Verwaltung zu einer Kosteneinsparung führen.
Für die Tätigkeiten des neuen Kollegen wird ein Fahrzeug benötigt.
Im Zuge der allgemeinen Diskussion und Bestrebung zur Findung alternativer Antriebsmethoden für Fahrzeuge, soll das neue Fahrzeug mit Elektroantrieb beschafft werden. Die Verwaltung sieht ein Elektrofahrzeug für diesen Einsatzzweck als sehr gut geeignet an. Es werden stets kurze Strecken gefahren und es besteht die theoretische Möglichkeit einfach an den Orten des Arbeitseinsatzes nachzuladen. Ebenso werden keine hohen Lasten transportiert.
Um den Einstieg in das Thema der E – Mobilität von vorneherein möglichst effizient zu schaffen, informierten sich Kollegen des Baubetriebshofes vorab bei den Kollegen in Erkelenz, bei denen in verschiedenen in Frage kommenden Bereichen bereits seit März 2018 Elektrofahrzeuge eingesetzt werden. Die Verwaltung geht davon aus, von den Erfahrungen der Nachbarkommune profitieren zu können und hat sich entsprechende Fahrzeugmodelle verschiedener Hersteller vorführen lassen.
Aus den Anforderungen der Tätigkeit ergeben sich folgende Eckdaten für das Fahrzeug:
- Kastenwagen mit reinem Elektro – Antrieb, incl. Akku und benötigtem Ladegerät/ bzw. - Kabel
- Reichweite: Mindestens 150km
- 2 Sitze
- Airbags für Fahrer und Beifahrer
- Rückfahrkamera
- Freisprecheinrichtung mit Bluetooth - Schnittstelle
- Fahrzeugfarbe: RAL 2011, kommunalorange
- 2 Rundumkennleuchten auf dem Fahrzeugdach
- Baulich abgetrennter Laderaum, incl. Stausystem für Werkzeuge und Maschinen
- Nutzlast: mindestens ca. 600kg
- Laderaumbeleuchtung
Für die Anschaffung von elektrobetriebenen Fahrzeugen gibt es unterschiedliche Förderungen für Kommunen. Es gibt Förderungen von mindestens 40%, zum Teil sogar 60% der Gesamt – Investitionssumme.
In nächster Zeit sollen weitere Fahrzeuge mit Elektroantrieb für den Baubetriebshof beschafft werden, weshalb parallel Fördermittel in Anspruch genommen werden, um ein Konzept zur Schaffung der benötigten Ladeinfrastruktur im/ am Gebäude des Baubetriebshofes erstellen zu lassen. Dieses Konzept wird in Einklang mit der anstehenden Sanierungsmaßnahme erstellt.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für den Haushaltsplan 2019 wurde bei der Investitionsmaßnahme 011800 – B 064 ein Mittelbedarf von 25.000€ für diese Beschaffung angemeldet. Diese Mittelanmeldung orientierte sich noch am Marktpreis für ein konventionell (> Diesel-) angetriebenes Fahrzeug aus dem Segment der Kastenwagen, welches für diesen Preis durchaus in einer brauchbaren Variante zu beschaffen gewesen wäre. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Beschaffung konventionell angetriebener Fahrzeuge deutlich günstiger, der Unterhalt und die Kosten je gefahrenem Kilometer jedoch gegenüber einem elektrisch angetriebenen Fahrzeug deutlich teurer sind. Die Beschaffungskosten eines Elektrofahrzeugs liegen Hersteller – übergreifend deutlich oberhalb derer für Diesel – Fahrzeuge. Die Unterhaltskosten liegen deutlich darunter.
Gemäß einer durchgeführten Marktsondierung ist ein entsprechendes Fahrzeug für einen Preis von ca. 45.000€, incl. Mwst. zu beschaffen.
Fördermöglichkeiten
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, sodass mindestens 40%, bestenfalls sogar 60% der Gesamt-summe förderfähig sind. Zur Berücksichtigung der Förderung wurde unter 011800 – B101 ein Einzahlungsansatz in Höhe von 10.000€ gebildet, der unter Beachtung der im Folgenden genannten Zahlen nicht nur erreicht, sondern aller Voraussicht nach sogar überschritten wird. Je nach Fördermöglichkeit verbliebe als Ergebnis der vorab durchgeführten Marktsondierung in einem konkreten Fall, welcher eine Garantie von 5 Jahren bzw. 100.000km einschließt, ein Eigenanteil von 27.390€ (Förderanteil: 40%) bzw. 18.260€ (Förderanteil: 60%).
Sollte sich die Förderung auf 40% der Summe beschränken, und demnach ein Delta zwischen Submissionsergebnis und Mittelverfügbarkeit bei dieser Investitionssumme entstehen beziehungsweise der Finanzierungsbedarf über die im Haushaltsplan 2019 veranschlagten Mittel in Höhe von 25.000€ hinausgehen, kann die Deckung über Mittel der I – Maßnahme 011800-B063, also produktintern, erfolgen.
Alternativen:
Keine
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben stimmt der Investition in ein E – Fahrzeug zur Fuhrparkerweiterung zu und beauftragt die Verwaltung, die Beschaffung eines entsprechenden Gefährts wie oben beschrieben öffentlich auszuschreiben und das entsprechende Förderverfahren vorzubereiten beziehungsweise einzuleiten. Die Verwaltung wird den Ausschuss dann über das Submissionsergebnis informieren, um bei dem zu treffenden Vergabebeschluss den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilen zu können.
