Empfehlungsvorlage - VO/0201/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Flächennutzungsplan weist innerhalb der Ortslage Wegberg den derzeit landwirtschaftlich genutzten Eckbereich Maaseiker Straße / Grenzlandring als Wohnbaufläche aus. Städtebauliche Zielsetzung ist es, hier eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Ringes in günstiger Lage zur Innenstadt, zum Bahnhaltepunkt und zugleich unmittelbar angrenzend zum Schul- und Sportzentrum zu schaffen.

 

Die Stadt konnte innerhalb dieses Bereiches (siehe Anlage 1) alle betroffenen Grundstücke erwerben.

 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen schlägt die Verwaltung vor, zunächst einen diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss zu fassen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss ergeben sich keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes I-48, Wegberg – Maaseiker Straße zu beschließen.

 

Das Plangebiet in einer Gesamtgröße von ca. 2,7 ha befindet sich südwestlich der Maaseiker Straße und nördlich des Grenzlandringes. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGB. I S. 3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

 

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Anlagen

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