Entscheidungsvorlage - VO/0203/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbeschaffung Großflächenmäher / Geräteträger - Vorstellung der Maßnahme / Aufhebung des Sperrvermerkes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.09.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
29.10.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für den Haushalt 2019 wurde verwaltungsseitig für einen Geräteträger ein Mittelbedarf in Höhe von 125.000 € zur Ersatzbeschaffung angemeldet. Bei der Aufstellung der Haushaltssatzung 2019 wurde die Anschaffung mit einem Sperrvermerk versehen.
Derzeit werden zwei Geräteträger eingesetzt.
Im letzten Jahr wurde eine Altmaschine durch einen Multihog CX 75 ersetzt, welcher seither sehr zufriedenstellend eingesetzt wird.
Das zweite Gerät, ein Schell SG 80 aus dem Baujahr 2009 wurde in 12/2010 mit ca. 500 Betriebsstunden gebraucht (als Vorführmaschine) beschafft.
Beide Geräte können ganzjährig genutzt werden. Im Winter wird mit an-/ aufgebauten Räumschildern/ Kehrbesen/ Streuaufbauten der Winterdienst auf Geh- und Radwegen (sowie bedingt auch auf Fahrbahnen) erbracht.
Im Sommer liegt das Haupteinsatzgebiet mit angebauten Großflächenmähwerken in der Rasenpflege auf nahezu allen stadteigenen Liegenschaften, incl. der Sportplätze. Weiterhin kann ein Kehrbesen mit aufgezogenen Stahlbürsten zur Unkrautbeseitigung auf Belagsflächen angebaut werden. Vor Allem letztgenannter Einsatzzweck gewinnt aufgrund des inzwischen gänzlichen Verzichts auf glyphosathaltige Herbizide in den Grünflächen und gesetzliche Einschränkungen zum Einsatz anderer Pflanzenschutzmittel auf versiegelten Flächen an immer höherer Bedeutung. Ergänzend kann auch der ebenfalls zu beschaffende Heckenprofi an dem Gerät angebaut werden.
Betrachtet man die Tabelle zur Entwicklung der Reparaturkosten bzw. der zur Instandhaltung benötigten Personalstunden beim noch eingesetzten SG 80, ergibt sich nun dringlich der Bedarf, ein neues Gerät zu beschaffen.
| Externe Kosten f. Ersatzteile/ Reparaturen | Personalstunden zur Unterhaltung |
2017 | 6.514,90€ | 82,50 |
2018 | 2.702,42€ | 120,75 |
2019 (bis 13.08) | 8.879,39€ | 24,00 |
Die vielfältigen Aufgaben erfordern den Einsatz von 2 Geräten. Im Rahmen des Winterdienstes sind die Streustrecken mit nur einem Gerät nicht fristgerecht zu bedienen. Im Sommerdienst werden von ca. Ende April bis Mitte/ Ende August eines jeden Jahres zwei Geräte für Rasenschnitte benötigt, da die Flächen in diesem Zeitraum besonders wüchsig sind, Rasen – Fußballplätze teils 2x je Woche und zumindest Spielplätze in der Regel mindestens 1x je Woche gemäht werden müssen. Hiernach kann ein Gerät umgerüstet werden und wie oben geschildert zur Wildkrautbeseitigung/ Heckenpflege eingesetzt werden.
Bei dem Gerät SG 80 ist bei anhaltender Belastung mit einem Totalausfall zu rechnen, was nicht mit dem bestehenden Fuhrpark kompensiert werden kann. Daher beabsichtigt die Verwaltung eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.
Leider kommt im Falle dieser Maschine keine interkommunale Zusammenarbeit in Frage, da die Einsatzzwecke für die benachbarten Kommunen jahreszeitlich identisch sind, und sich die Arbeitsspitzen gleichzeitig bei allen Kommunen ergeben.
Bei der Beschaffung der Maschine soll die derzeit klimafreundlichste Abgasstufe Tier IV final bzw. Stage 3b beachtet werden. In diesem Maschinensegment sind alternative Antriebsmöglichkeiten derzeit noch nicht serienreif erprobt und kaum bis gar nicht verfügbar.
Bei der Beschaffung des Fahrzeuges kommt neben einer Neumaschine maximal eine Vorführmaschine in Betracht, wenn diese eine gewisse Betriebsstunden - Anzahl nicht überschreitet. Die Erfahrung mit dem Bestandsgerät zeigt, dass die Kompaktheit der Maschine und des Motors zu einer gewissen Anfälligkeit für verschiedenste Reparaturen führt. Somit scheidet ein Gebrauchtgerät aus.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für die Ersatzbeschaffung des Geräteträgers wurde wie eingangs erwähnt ein Mittelbedarf von 125.000€ angemeldet. Eine erste, grobe Marktsondierung zeigte, dass diese Summe für die Beschaffung ausreichen dürfte. Gemäß Ziffer 6.058 der örtlichen Abschreibungstabelle ist mit einem Abschreibungszeitraum von 8 Jahren zu rechnen. Die für das Fahrzeug entstehenden Abschreibungen werden ab dem Moment der Inbetriebnahme beim Produkt 011800 Sachkonto 571100 Abschreibung auf Vermögensgegenstände (Budget Baubetriebshof), die Zinsen im Zentralhaushalt berücksichtigt. Das Altgerät (bereits vollständig abgeschrieben) soll möglicherweise veräußert werden; Für diesen Fall ist mit Verkaufserlösen in Höhe von rund 5.000€ zu rechnen.
Alternativen:
Keine Alternativen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben stimmt der Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung für den Geräteträger zu.
2. Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben empfiehlt dem Rat, den bestehenden Sperrvermerk für diese Investition aufzuheben.
3. Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Aufhebung des Sperrvermerkes, das Ausschreibungsverfahren für eine Neubeschaffung durchzuführen. In einer der beiden nächsten Ausschusssitzungen wird das Submissionsergebnis bekannt gegeben und ein Vergabebeschluss vorbereitet.
