Entscheidungsvorlage - VO/0199/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In den Haushaltsberatungen zur Haushaltssatzung für das Jahr 2019 hatte der Rat der Stadt Wegberg Haushaltssperren für Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung verhängt.

 

Gemäß § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung kann der Rat diese nur selbst wieder aufheben.

 

In dem von der Bezirksregierung genehmigten Abwasserbeseitigungskonzept stehen u.a. die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen  zur Ausführung an:

 

110301 K167

Kanalsanierung Holtumer Straße und Kirchgasse

75.000 €

110301 K168

Kanalsanierung Am Friedhof

45.000 €

110301 K169

Kanalsanierung Friedenstraße, Goltsteinweg und Goswinstraße

99.000 €

110301 K170

Kanalsanierung Im Bohnekamp und Birkenweg

35.000 €

 

Bei den aufgeführten Kanalsanierungsmaßnahmen handelt es sich um Maßnahmen aus der 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (2014-2020).

 

Die Verwaltung stellt den Antrag, die Sperrvermerke auf die o.g. Investitionen aufzuheben, da mit der Planung und Ausführung der Maßnahme zeitnah begonnen werden soll.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Haushaltsmittel wurden für die jeweiligen Maßnahmen vom Fachbereich 302 in ausreichender Höhe angemeldet und stehen zur Verfügung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wegberg entscheidet, die Haushaltssperren für die im Sachverhalt genannten Investitionsmaßnahmen aufzuheben.

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