Ergänzungsvorlage - VO/0010/19-2
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage bzw. Antrag der Fraktion "Die Linke" betreffend Herbizideinsatz auf gemeindeeigenen Grundstücken hier: Entscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Ergänzungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Entscheidung
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10.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Linke hat eine kombinierte Anfrage bzw. einen Antrag gestellt, der sich mit der Verwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln beschäftigt.
Auf die Vorlage VO/ 0010/19 wird verwiesen.
Im Rahmen der Beratung kam die Frage auf, ob es grundsätzlich rechtmäßig sei, dass glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel durch Kommunen verwendet werden. Der Ausschuss verständigte sich darauf, in der Sache keinen Beschluss zu fassen, bevor nicht eine entsprechende Prüfung stattgefunden hat.
Nach eingehender Prüfung, auch in Abstimmung mit der in NRW zuständigen Stelle (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Pflanzenschutzdienst) ist festzustellen, dass es kein Verbot und auch keinen Erlass gibt, der es Kommunen verbietet glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Ein Erlass vom 06.01.2014, dessen Inhalt der Verwaltung allerdings ohnehin bekannt ist und war, regelt lediglich, dass „glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel nicht Gegenstand von Genehmigungen nach § 12 Abs. 2 PflSchG sein“ können. Der genannte Absatz regelt für grundsätzlich alle Anwender, dass nur bestimmte Herbizide, und diese auch nur nach ausdrücklicher Genehmigung, auf versiegelten Flächen („Nicht – Kulturland“) angewendet werden dürfen. Gemäß dem Erlass ist ausgeschlossen, dass glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel Bestandteil einer solchen Genehmigung sein können.
Somit ist klargestellt, dass die Verwendung glyphosathaltiger Herbizide rechtmäßig erfolgt ist. Die Beratung zur Ursprungs – Vorlage zeigte, dass die Anwendung von Glyphosat auch in der politischen Ebene unserer Stadt durchaus umstritten ist. Bestandteil einer mündlichen Mitteilung des Technischen Beigeordneten Thies war bereits, dass der Baubetriebshof inzwischen gänzlich auf den Einsatz von Glyphosat verzichtet und alle Restbestände zwischenzeitlich fachgerecht vernichtet worden seien.
Zwischenzeitlich wurde der Verwaltung ein Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW zum allgemeinen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln vorgelegt, welcher in einer der kommenden WBUV Sitzungen gesondert beraten werden soll. Eine entsprechende Vorlage hierzu wird seitens der Verwaltung gefertigt.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Der Beschluss an sich verursacht keine finanzielle Auswirkung. Der Verzicht auf Glyphosat führt jedoch zu erhöhtem Personalaufwand. An manchen Stellen werden hierdurch deutlich mehr Personalstunden fällig. Dieser personelle Mehraufwand kann nicht durch das bestehende Personal aufgefangen werden und wird in letzter Konsequenz möglicherweise dazu führen, dass die Pflegestandards in manchen Bereichen reduziert werden müssen.
Alternativen:
Keine Alternativen
