Mitteilungsvorlage - VO/0243/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom 12. Mai 2015 wird der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe durch diese Vorlage über die beabsichtigte Ausschreibung der Annahme und Verwertung von pflanzlichen Gartenabfällen informiert, da der Gesamtaufwand für diese Leistungen erwartungsgemäß über 100.000,00 Euro liegen wird.

 

Zum 31. Dezember 2019 enden die zweijährigen Verträge über die Annahme und Verwertung von pflanzlichen Abfällen aus der Selbstanlieferung sowie über die Annahme und Verwertung von pflanzlichen Abfällen aus der Holsammlung mit der Matthias Heyer GmbH.

Hier ist eine erneute Vergabe dieser Leistungen ab dem 01. Januar 2020 erforderlich.

 

Nach § 5 Absatz 2 Landesabfallgesetz NRW sind grundsätzlich die Kreise und kreisfreien Städte für die Beseitigung und Verwertung der gesammelten Abfälle zuständig. Der Kreis Heinsberg hat mit der Zustimmung der kreisangehörigen Kommunen u. a. die Verwertung von Garten- und Parkabfällen auf die kreisangehörigen Kommunen übertragen.

Voraussetzung für die Beauftragung von Dritten für die Verwertung dieser Abfälle ist die Vereinbarung eines Mitbenutzungsvertrages zwischen dem beauftragten Dritten und dem Kreis Heinsberg.

 

Es ist daher beabsichtigt, die Vergabe der Leistungen Annahme und Verwertung von pflanzlichen Abfällen im Bringsystem sowie Annahme und Verwertung von pflanzlichen Abfällen aus der Holsammlung mittels einer nationalen öffentlichen Ausschreibung in zwei Losen für den Zeitraum 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 auszuschreiben. In den letzten Jahren wurden die genannten Leistungen jeweils für zwei Jahre ausgeschrieben. Da ab dem 01. Januar 2021 jedoch die gesamten Abfalllogistikleistungen neu vergeben werden und diese auch die Annahme und Verwertung von pflanzlichen Abfällen aus der Selbstanlieferung sowie der Holsammlung betreffen könnten, werden die genannten Leistungen nur für ein Jahr ausgeschrieben.

Im Leistungsverzeichnis für die Annahme und Verwertung von pflanzlichen Gartenabfällen aus der Selbstanlieferung wird entsprechend der abfallsatzungsrechtlichen Vorgaben die Anlieferungsmenge auf ein Kubikmeter begrenzt. Die Anlieferungszeiten sind weiterhin ganzjährig samstags zwischen 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie zusätzlich im Zeitraum März bis einschließlich Oktober in der Zeit zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr vorgesehen.  

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der Aufwand für die Erbringung der Leistung Annahme und Verwertung von Grünabfällen im Bringsystem wird in der Mittelanforderung 2020 für das Produktsachkonto 11 02 00/ 542900 und der Aufwand für die Erbringung der Leistung Annahme und Verwertung von Grünabfällen aus der Holsammlung für das Produktsachkonto 11 02 00/ 527900 berücksichtigt.

 

 

Alternativen:

-          Keine –

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben nimmt Kenntnis.

 

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