Entscheidungsvorlage - VO/0241/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 21.05.2019 hatte die Verwaltung zuletzt berichtet.

 

Für den 02.07.2019 hatte der Stadtsportverband die Vereine in die Wegberger Mühle zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. An dem Abend hatte der Stadtsportverband mitgeteilt, dass das Land NRW das Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022" aufgelegt und mit der Herausgabe der Förderrichtlinien am 13. Juni 2019 den Startschuss für die Umsetzung geschaffen habe. Ansprechpartner dieses Förderprogrammes ist der Stadtsportverband. Für die Stadt haben an dem Abend der Leiter des Fachbereiches Bildung und Soziales sowie die Quartiersentwicklung teilgenommen

 

Anhand einer Präsentation hat der Stadtsportverband dabei die nachfolgende Vorgehensweise vorgestellt.

 

Phase 1: Einreichung der Förderprojekte

Die Darstellung des Vorhabens (Projektskizze) sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan sind durch die Sportorganisationen voraussichtlich ab dem 01.10.2019 im Modul „Moderne Sportstätte 2022“ des Förderportals des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online einzureichen.

Auf der Grundlage der eingereichten Vorhaben erstellt für Wegberg der Stadtsportverband eine priorisierte Vorschlagsliste der Projekte zur Verwendung der zur Verfügung stehenden Landesmittel. In jedem Fall ist das Benehmen mit der Stadt Wegberg herzustellen (Stellungnahme).

Auf der Grundlage dieser auf Wegberg bezogenen Vorschlagslisten nimmt die Staatskanzlei die Projektauswahl vor.

 

Phase 2: Beantragung der Zuwendung für die ausgewählten Projekte

Die Staatskanzlei informiert die jeweiligen Maßnahmenträger (u. a. Sportorganisationen) schriftlich über die Auswahlentscheidung und fordert gleichzeitig dazu auf, einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung der Maßnahme zu stellen. Dieser Zuwendungsantrag wird ebenfalls im Modul „Moderne Sportstätte 2022“ des Förderportals des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online zur Verfügung gestellt. Mit der Information über die Auswahlentscheidung durch die Staatskanzlei erfolgt auch die Zulassung des vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmebeginns an die Sportorganisationen. Der unterzeichnete Zuwendungsantrag ist an die NRW.BANK als zuständige Bewilligungsbehörde zu senden. Die Erteilung des Zuwendungsbescheides erfolgt ebenfalls durch die NRW.BANK.

 

Für den Standort Wegberg stehen Fördermittel in einer Gesamthöhe von 381.765 Euro zur Verfügung.

 

Für Fragen der Vereine steht der Stadtsportverband mit diesen unmittelbar in Kontakt.

Parallel hierzu hat die Geschäftsführerin des Stadtsportverbandes die Quartiersentwicklung in einem Gespräch Ende August u.a. über anstehende zentrale Informationsveranstaltungen informiert, die vom Landesportbund und der Staatskanzlei durchgeführt werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Für den Haushalt entstehen keine Aufwendungen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis.

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