Empfehlungsvorlage - VO/0249/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Diese Vorlage nimmt Bezug auf die Vorlage VO/4172/17 (Sitzung TKSV vom 05.09.2017, TOP 1.10, Radverkehr; Ergebnisse des ADFC-Fahrradklimatestes 2016 und Aktualisierung des Radwegekonzeptes 2002) sowie auf die Vorlage VO/3370/15 (Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und –planung vom 17.11.2015, TOP 1.4, Überarbeitung der Radverkehrsplanung; Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2014).

Im Jahre 2014 hatte die SPD-Fraktion beantragt, das vorhandene Radwegekonzept als Ergebnis einer Untersuchung des beauftragten Stadt- und Verkehrsplanungsbüros Kaulen aus Aachen aus dem Jahr 2002 quantitativ und qualitativ zu überarbeiten.

Das Ergebnis des Radwegekonzeptes 2002 wurde in einer Prioritätenliste festgehalten. Die dort aufgeführten Maßnahmen sollten, sofern finanziell darstellbar, Zug-um-Zug bzw. in Kombination mit konkreten Baumaßnahmen an Straßen verwirklicht werden. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und –planung am 17.11.2015 wurde aus Kostengründen beschlossen, bei der Überarbeitung des Radwegekonzeptes 2002 und der Prioritätenliste auf die Beteiligung eines externen Fachplaners zu verzichten und die künftige Ausrichtung des Radverkehrs mit einer Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern der Verwaltung (Bereiche Stadtplanung, Straßenbau, Straßenverkehrsrecht, Tourismus) und interessierten Mitgliedern aus den Fraktionen zu entwickeln.

Die Arbeitsgruppe wurde aus den unterschiedlichsten Gründen nicht gebildet. Erforderliche Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen aufgrund von Anträgen oder gesetzlicher Vorgaben wurden vor dem Hintergrund des bestehenden Radwegekonzeptes weiterhin ausgeführt.

In der Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr am 05.09.2017 wurde das Thema erneut aufgegriffen. Mit dem Hinweis, dass die Neuorientierung in einem Radverkehrskonzept nicht ausschließlich durch die Verwaltung geleistet werden kann, schlug die Verwaltung vor, das bereits vom Konzept 2002 bekannte Büro Kaulen zu beauftragen und durch eine Arbeitsgruppe (Vertreter der Fraktionen, Verwaltung, ADFC) zu unterstützen.

Die Arbeitsgruppe hat insgesamt vier Mal getagt (30.01.2018; 04.09.2018; 02.07.2019 und 27.08.2019). Der Gruppe hat ein ausführliches Angebot des Büros Kaulen zur Überarbeitung des vorhandenen Radwegekonzeptes vorgelegen. Einzelheiten und Schwerpunkte wurden von Herrn Dr. Kaulen in einer Präsentation der Angebotsinhalte der Arbeitsgruppe vorgestellt. Alle Gruppenmitglieder stimmten den wesentlichen Aspekten für die Neuorientierung des Radverkehrs in Wegberg zu. Lediglich der Umfang der Arbeiten (modularer Aufbau des Angebots mit optionalen Leistungen) war teilweise strittig. Die Protokolle der Gruppensitzungen sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Das Angebot Kaulen ist wegen der Nennung des Honorars für die öffentliche Sitzung nicht beigefügt.

Ein anderer Blickwinkel auf das Erfordernis eines aktualisierten Radwegekonzeptes erschloss sich in der 4. Sitzung der Arbeitsgruppe, da in einem (geförderten) sog. Ländlichen Wegekonzept alle notwendigen Aufgabenstellungen und Bewertungen eines (bisher isoliert betrachteten) Radwegekonzeptes als Teilmenge enthalten wären. Dies würde die im Angebot Kaulen vorgesehenen Arbeiten gleichsam beinhalten und eine Vergabe gegenstandslos und unwirtschaftlich erscheinen lassen.

Zu den Einzelheiten und zur Förderung der Erstellung eines ländlichen Wegekonzeptes wird wie folgt aus dem Protokoll zum 4. Treffen der Arbeitsgruppe zitiert:

 

“Herr Thies erläutert, dass es neben der eher isolierten Betrachtung der Belange des Radverkehrs – so wie im vorliegenden Konzept des Büros Kaulen zur Aktualisierung des Radwegekonzeptes 2002 vorgesehen – einen umfassenderen Lösungsansatz mit einer Gesamtbetrachtung der Verkehrsproblematik gibt, die selbstverständlich den Radverkehr einschließt: das sogenannte ländliche Wegenetzkonzept.

Aufgrund der Förderrichtlinien des Landes sind in der Regel Zuwendungen in Form von Anteilsfinanzierungen für den Bau, die Unterhaltung und Sanierung von einzelnen Verkehrswegen nur möglich, wenn zuvor Konzepte erarbeitet wurden, in denen die räumliche und verkehrliche Beziehung zu den vorhandenen übrigen Verkehrswegen berücksichtigt wurden. Diese netzweise Beurteilung stellt die allgemeine Abkehr im Förderwesen von der reinen Einzelförderung dar.

Die Stadt beabsichtigt, auf Grundlage der Förderrichtlinien zu Plänen für die Entwicklung ländlicher Gemeinden ein  ländliches Wegenetzkonzept erstellen zu lassen. Die Erarbeitung eines solchen Konzeptes kann mit 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 € gefördert werden.

Das ländliche Wegenetzkonzept wird grundsätzlich für das gesamte Gemeindegebiet erarbeitet und umfasst somit auch die Betrachtung eines zukunftsorientierten Radverkehrs. Mit einem umfänglichen Wegenetzkonzept für alle Verkehrsarten wäre dann allerdings die Vergabe zur Erstellung eines neuen (bzw. aktualisierten) Radwegekonzept zum bestehenden Konzept aus dem Jahr 2002 unwirtschaftlich und nur bedingt tauglich.

Das ländliche Wegenetzkonzept beinhaltet u. a.:

Stärken-Schwächen-Analyse des Gebiets unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,

Bestandserfassung mit Aussagen zur Nutzung der Wege einschließlich der Seitenstreifen nach Umfang und Funktionalitäten, Ausbauart, Ausbauzustand, Tragfähigkeit, Pflege und Unterhaltungspflichten,

Kategorisierung der Wege zu einem Kernwegenetz in Abstimmung mit vorhandenen oder beabsichtigten Planungen, Konzepten oder Strategien in der Region und unter Beteiligung der Bevölkerung und relevanten Akteure,

Handlungsempfehlungen und –vorschläge mit Aussagen zu Eigentums- und Katasterverhältnissen an Wegen mit Handlungsbedarf, Bodenordnungsbedarf und gegebenenfalls alternativen Unterhaltungsregelungen,

Darstellung, in welcher Weise die Bevölkerung und die relevanten Akteure bei der Erarbeitung des ländlichen Wegenetzkonzepts einbezogen wurden.

Die Verwaltung hat bei der Bezirksregierung einen entsprechenden Antrag auf Förderung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes gestellt. Die Haushaltsmittel für die nicht zuwendungsfähigen Kosten sind vorhanden.

Herr Thies erläutert, dass Wegberg aufgrund der Größe zum “ländlichen Raum“ nach den Vorgaben des Förderprogrammes gehöre und selbstverständlich auch der Innenstadtbereich berücksichtigt werde.

Das ländliche Wegenetzkonzept werde die Grundlage für das zukünftige Radwegekonzept schaffen und Prioritäten für Bau, Sanierung und Unterhaltung aufzeigen.

Konkret habe die Stadt bei zwei Ingenieurbüros für die Erstellung Angebote angefragt.

Aufgrund der vorgenannten Ausführungen zum ländlichen Wegenetzkonzept spricht sich die Arbeitsgruppe mehrheitlich gegen die Aktualisierung des Radwegekonzeptes aufgrund des vorliegenden Angebots des Stadt- und Verkehrsplanungsbüros Kaulen aus.

In das künftige ländliche Wegenetzkonzept sollen auf Anregung der Arbeitsgruppe u.a. einfließen:

a)      die bereits vorliegenden Anregungen und Konzepte (Anträge aus dem politischen Raum, Punkte aus den Fahrradklimatests ADFC usw.),

b)      verkehrsrechtliche Anordnung von Tempo 30 km/h im Innenstadtbereich,

c)      Generell Ausweisung von Fahrradschutzstreifen, wenn die baulichen Voraussetzungen gegeben sind (u.a. Fahrbahnbreite),

d)      Belange des Alltagsradverkehrs (Schule, Einkauf) gleichwertig mit den Belangen des touristischen Radverkehrs.

 

Die Arbeitsgruppe beschließt, die Überarbeitung des Radwegekonzeptes 2002 auf der Grundlage des Angebotes des Stadt- und Verkehrsplanungsbüros Kaulen dem Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr nicht zu empfehlen. Die zukunftsorientierte Radwegeplanung soll über ein noch zu erstellendes ländliches Wegenetzkonzept sichergestellt werden.“

Die Verwaltung wird dem Fachausschuss über die Entscheidung der Bezirksregierung zur Förderfähigkeit eines ländlichen Wegenetzkonzeptes für das Stadtgebiet Wegberg informieren.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-          Zurzeit Keine -

 

 

Alternativen:

-          Keine -

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr nimmt die Ausführungen der Arbeitsgruppe und der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, aktuell keinen externen Auftrag zur Überarbeitung des bestehenden Radwegekonzeptes 2002 zu vergeben. Die zukunftsorientierte Radwegeplanung soll als Teilkonzept innerhalb eines noch zu erstellenden ländlichen Wegenetzkonzeptes sichergestellt werden.

 

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Anlagen

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