Entscheidungsvorlage - VO/0253/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 13.08.2019 wurde durch die Ortsgruppe „Die Linke Wegberg“, vertreten durch Herrn Rüdiger Birmann, beigefügter Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung gestellt.

Der Rat hat den Bürgerantrag in der Sitzung am 05.09.2019 in den Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr verwiesen.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

Die Veranstaltung „Wegberger Eisbahn“ ist eine Veranstaltung der Werbegemeinschaft Wegberg. Sie alleine trägt die organisatorische Verantwortung, das finanzielle Risiko und die Haftung. Das Stadtmarketing unterstützt bei der Organisation, der Vermittlung von Künstlern und der Umsetzung des Bierkastencurlings.

 

Die Verwaltung hat bereits im Frühjahr 2019 aufgrund der allgemeinen Diskussion zum Thema Klimaschutz mit der Werbegemeinschaft Wegberg Kontakt aufgenommen und sich mit der Thematik Klimaschutz im Zusammenhang mit der Eisbahn beschäftigt. Folgendes ist besprochen worden:

 

  1. Für die kommende 10. Veranstaltung wird ein Klimazertifikat erworben, um den entstandenen CO² Ausstoß (ca. 13 t für den Gesamtstromverbrauch der Veranstaltung) zu kompensieren.
  2. Ein erfahrener Eismeister wird auch künftig die Eisfläche bewirtschaften, um den Stromverbrauch des Kühlaggregats so gering wie möglich zu halten. Dies geschieht durch die permanente Bearbeitung und durch das dünnhalten der Eisschicht mit technischen Maßnahmen. Im Vergleich zu anderen Veranstaltungen, z.B. einer zeitgleichen Eisbahn in Wesel, ist der Stromverbrauch in Wegberg nur etwa halb so hoch.
  3. Es wird jedes Jahr ein Kühlaggregat mit der aktuellsten Kühltechnik angemietet. So hat sich über die letzten 10 Jahre der Stromverbrauch der Kühlaggregate selber um ca. 30% reduziert.
  4. Es wurde mit der NEW über den Einsatz von Ökostrom gesprochen. Die Eisbahn 2019-2020 soll mit Ökostrom betrieben werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Grund der vorstehenden Begründung schlägt die Verwaltung dem TKSV vor, das Schreiben vom 13.08.2019 zur Kenntnis zu nehmen und zurück in die Verwaltung zu verweisen mit dem Auftrag, dem Antragssteller dies entsprechend zu bescheiden. Die oben genannten Ausführungen sind bei der Begründung entsprechend heranzuziehen.

 

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Anlagen

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