Mitteilungsvorlage - VO/0255/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion DIE LINKE. hat am 16.03.2019 folgenden Antrag gestellt:

“Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Verkehrswege sämtlicher Verkehrsträger – PKW, ÖPNV, Fahrrad, Fußgänger unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit – in einem Konzept zu vereinen und ein Nahverkehrskonzept für die Stadt Wegberg zu erstellen sowie zu prüfen, ob entsprechende Fördermittel hierzu akquiriert werden können.“

Der Antrag mit Begründung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Um den Herausforderungen des sich im Wandel befindlichen Mobilitätsverhaltens an die Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung gerecht zu werden, sollen zunächst die Grundlagen für ein zukunftsorientiertes Verkehrsnetz gleichberechtigt für alle Verkehrsarten über ein sogenanntes ländliches Wegenetzkonzept erarbeitet werden. In einem ergänzenden Schritt können verwandte Themen (z. B. Nahverkehrskonzept) auf diese Daten zurückgreifen und darauf aufbauen.

Die Verwaltung hat bereits auf Grund der Förderrichtlinien zu Plänen für die Entwicklung ländlicher Gemeinden einen Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung (75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 €) für die Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes gestellt.

Das Wegenetzkonzept wird für alle Verkehrsarten im gesamten Stadtgebiet erstellt und beinhaltet u.a.:

  • Stärken-Schwächen-Analyse des Gebiets unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • Bestandserfassung mit Aussagen zur Nutzung der Wege einschließlich der Seitenstreifen nach Umfang und Funktionalitäten, Ausbauart, Ausbauzustand, Tragfähigkeit, Pflege und Unterhaltungspflichten,
  • Kategorisierung der Wege zu einem Kernwegenetz in Abstimmung mit vorhandenen oder beabsichtigten Planungen, Konzepten oder Strategien in der Region und unter Beteiligung der Bevölkerung und relevanten Akteure,
  • Handlungsempfehlungen und –vorschläge mit Aussagen zu Eigentums- und Katasterverhältnissen an Wegen mit Handlungsbedarf, Bodenordnungsbedarf und gegebenenfalls alternativen Unterhaltungsregelungen,
  • Darstellung, in welcher Weise die Bevölkerung und die relevanten Akteure bei der Erarbeitung des ländlichen Wegenetzkonzepts einbezogen wurden.

In ein solches Wegenetzkonzept können für die zukünftige Ausrichtung des sich ändernden Verkehrsverhaltens in Wegberg vorhandene Erkenntnisse (Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum Radwegekonzept, zur Barrierefreiheit usw.) und aktuelle Projekte (Radschnellweg, Ausweitung ÖPNV, touristischer Radverkehr, Alltagsradverkehr, ruhender Verkehr) einfließen und berücksichtigt werden.

Die Verwaltung wird den Ausschuss über das weitere Verfahren zur Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes informieren.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-          Zurzeit keine –

 

 

Alternativen:

-          Keine –

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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