Mitteilungsvorlage - VO/0256/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zu Bürgerantrag; Geplanter Grundstückserwerb durch die Stadt für Grünabfallbewirtschaftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Gaspers, Frank
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen (AGB)
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Vorberatung
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17.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Ausschreibung der Abfalllogistikleistungen ab dem 01.01.2021 wird derzeit auch überlegt, eine eigene Grünannahmestelle im Stadtgebiet Wegberg einzurichten. Hier sollen Mitarbeiter des Baubetriebshofes der Stadt Wegberg eingesetzt werden. Das Grundstück, auf dem diese Annahmestelle eingerichtet werden soll, befindet sich zwischen Klinkum und Arsbeck in der Nähe zu Petersholz (Flur 98, Flurstück 83). Das Gelände wurde damals vom britischen Militär genutzt und gehört derzeit der BiMA.
Mit Datum vom 26.08.2019 stellte der derzeitige Pächter, Herr Ralf Unnasch, einen Bürgerantrag an den Rat der Stadt Wegberg zur Klärung diverser Fragen (siehe Bürgerantrag in der Anlage).
Hierzu wird wie folgt Stellung bezogen:
Zu 1:
Das Abfallwirtschaftliche Gutachten vom Büro für Abfall und Umwelt, A + U GmbH, Düsseldorf zu Volumengebühr, Biotonne und Kommunalisierung sowie Einrichtung einer Bio-/Grüngutsammelstelle vom 15.06.2019 empfiehlt die Nutzung als Grünannahmeplatz.
Zu 2:
Sofern das Grundstück nicht für gewerbliche Zwecke oder der Gewinnerzielung dienen soll, sondern für kommunale bzw. dem Gemeinwohl dienende Belange genutzt wird, kann dieses über ein Förderprogramm erworben werden. Es würden bzgl. des Erwerbs des Grundstücks also keine Kosten zu Lasten des Gemeinwesens anfallen.
Zu 3:
Die verkehrliche Anbindung ist gewährleistet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Grund der vorstehenden Begründung schlägt die Verwaltung dem Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen vor, das Schreiben vom 26.08.2019 und dessen Beantwortung zur Kenntnis zu nehmen und zurück in die Verwaltung zu verweisen, mit dem Auftrag dem Antragsteller dies entsprechend zu bescheiden. Die oben genannten Ausführungen sind bei der Begründung entsprechend heranzuziehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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677,3 kB
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