Entscheidungsvorlage - VO/0266/19
Grunddaten
- Betreff:
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Abstimmung über die zukünftige Ausrichtung der Abfallentsorgung der Stadt Wegberg; Ausschreibung für die Vergabe der Abfalllogistikleistungen ab dem 01.01.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Gaspers, Frank
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Entscheidung
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01.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vertrag mit der Firma Drekopf GmbH & Co. KG über die Abfuhr von Resthausmüll, Altpapier, sperrigen Abfällen sowie Grünabfällen endet zum 31. Dezember 2020 und ist ab dem 01.01.2021 neu zu vergeben.
Damit zeitnah mit den Arbeiten für die Ausschreibung der Vergabe der Abfalllogistikleistungen begonnen werden kann, ist die genaue Ausrichtung der Ausschreibung zu bestimmen. Im Vorfeld wurden verschiedene Überlegungen angestellt, wie die zukünftige Ausrichtung der Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg aussehen kann.
Durch das Ingenieurbüro A + U GmbH Düsseldorf für Abfall und Umwelt wurde ein Gutachten erstellt, in dem verschiedene Überlegungen und Systeme der Abfallentsorgung untersucht wurden. Das Gutachten wurde allen Ausschussmitgliedern und dessen Vertretern mit Datum vom 29.08.2019 per Mail zugeschickt. Des Weiteren wurde das Gutachten dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe in seiner Sitzung am 10.09.2019 durch den Technischen Beigeordneten Herrn Thies vorgestellt.
In der Präsentation wurden den Ausschussmitgliedern folgende Themen vorgestellt:
- Auswirkungen einer Umstellung von der mengenabhängigen Gebühr für Hausmüll (Wiegesystem) zu einer volumenabhängigen Gebühr
- Einführung einer Biotonne
- Einrichtung eines kommunalen Grünannahmeplatzes
Anhand dieser drei Themen soll nun die Ausrichtung der Ausschreibung der Abfalllogistikleitungen bestimmt werden.
Über folgende Beschlussvorschläge ist abzustimmen:
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Variante a)
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt das mengenabhängige Gebührensystem für den Restabfall (Wiegesystem) beizubehalten und beauftragt die Verwaltung die Vergabe der Abfalllogistikleistungen dementsprechend auszuschreiben.
Variante b)
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt die Einführung eines volumenabhängigen Gebührensystems und die damit verbundene Abschaffung des derzeitigen mengenabhängigen Gebührensystems (Wiegesystem) und beauftragt die Verwaltung die Vergabe der Abfalllogistikleistungen dementsprechend auszuschreiben.
Beschlussvorschlag 2:
Variante a)
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt die Einführung eines Bioabfallbehälters. Jedem Haushalt wird auf freiwilliger Basis ein Behälter zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe der Abfalllogistikleistungen dementsprechend auszuschreiben.
Variante b)
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt die Einführung eines Bioabfallbehälters. Jeder Haushalt unterliegt dem Benutzungszwang. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe der Abfalllogistikleistungen dementsprechend auszuschreiben.
Beschlussvorschlag 3:
Variante a)
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt die Einrichtung einer kommunalen Grünannahmestelle im Stadtgebiet Wegberg und beauftragt die Verwaltung alle notwendigen Maßnahmen zu unternehmen.
Variante b)
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt das aktuelle System der Selbstanlieferung von pflanzlichen Abfällen beizubehalten und die Vergabe für die Annahme und Verwertung von pflanzlichen Abfällen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung alle zwei Jahre auszuschreiben.
