Mitteilungsvorlage - VO/0280/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Liste der offenen Anträge der Fraktionen sowie der Bürgeranträge

Die aktuelle Liste der noch unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sowie der Bürgeranträge, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe fallen, ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

 

 

2. Neue Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg

Ein zwischenzeitlich neu eingegangener Antrag der Fraktion Freie Wähler Wegberg nach § 2 der Geschäftsordnung ist der Vorlage zur Kenntnisnahme durch den Ausschuss beigefügt (Anlage 5)

 

 

3. Vom Rat an den WBUV verwiesener Bürgerantrag

In die Sitzung des Rates vom 05.09.2019 wurde ein Bürgerantrag hinsichtlich des Verzichtes auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln eingebracht (TOP 4.3). Der Rat hat diesen zuständigkeitshalber an den WBUV verwiesen (Anlage 2).

 

 

4. Neuer Bürgerantrag

Zwei weitere zwischenzeitlich neu eingegangenen Bürgeranträge sind der Vorlage zur Kenntnisnahme durch den Ausschuss beigefügt (Anlagen 3 + 4).

 

 

5. Erneuerung Straßenbelag Bahnhofstraße

Mit Schreiben vom 14.10.2019 hat die Fraktion "Freie Wähler Wegberg" den folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung gestellt:

,,Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Bahnhofstraße vom Bahnübergang bis zum Grenzlandring befindet sich in einem schlechten Zustand. Großflächige Fahrbahnöffnungen und Frostschäden haben den Straßenbelag beschädigt.

 

Eine Erneuerung als lnstandhaltungsmaßnahme halten wir für dringend geboten.

 

Die Fraktion Freie Wähler Wegberg stellt nach §2 der Geschäftsordnung folgenden

Antrag:

Der Rat der Stadt Wegberg beauftragt die Stadtverwaltung, eine Erneuerung des

Straßenbelages der Bahnhofstraße vom Bahnübergang bis zum Grenzlandring zu

prüfen. Nach Vorstellung des Ergebnisses entscheidet der Stadtrat über die Maßnahme. Die Fraktion Freie Wähler Wegberg geht davon aus, dass bei einer lnstandhaltungsmaßnahme keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden."

 

 

Die Sanierung der Bahnhofstraße, vom Bahnübergang bis zum Grenzlandring, ist in den Haushaltsplanungen für 2022 enthalten und soll vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat der Stadt Wegberg, dann auch umgesetzt werden.

 

 

6. Errichtung einer kommunalen Grünannahmestelle

Es ist beabsichtigt, im Eckbereich der L 367 (Alte Landstraße) und K 29 eine kommunale Grünannahmestelle auf einer bisher militärisch genutzten Fläche (Pumpstation für Flugbenzin) zu errichten.

 

Die Verwaltung kommt nach Prüfung des Sachverhaltes zu dem Ergebnis, dass hier eine planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 (1) Nr. 4 BauGB für die beabsichtigte Nutzung gegeben ist. Kosten- und zeitaufwendige Bauleitplanverfahren (Änderung FNP / Aufstellung B-Plan) können daher aus Sicht der Verwaltung in diesem konkreten Fall entfallen.

 

Gleichwohl sind im Baugenehmigungsverfahren die betroffenen Fachbehörden zu beteiligen und ihre Belange zu würdigen. Verkehrs- und Geruchsemissionen sind möglicherweise gutachterlich zu ermitteln und die Verträglichkeit nachzuweisen. Zur Einbindung der künftigen Grünannahmestelle in die freie Landschaft sollte eine landschaftsgerechte mindestens 10 m breite Eingrünung vorgenommen werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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