Entscheidungsvorlage - VO/0307/19
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, Aktiv für Wegberg und FDP nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg Wohnstadt Wegberg - Konzept Sozialer Wohnungsbau vom 08.02.2017 / Antrag der CDU-Fraktion vom 20.05.2019 Bezahlbarer Wohnraum / Antrag der SPD-Fraktion vom 21.05.2019 Quoten für öffentlich geförderten Wohnraum und Mietwohnungsbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Quartiersentwicklung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Entscheidung
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19.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
a) Antrag der Fraktionen von CDU, Aktiv für Wegberg und FDP vom 08.02.2017
Mit Antrag vom 08.02.2017 hatten die Fraktionen CDU, FDP und Aktiv für Wegberg beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept für die zukünftige Ausgestaltung und Schaffung von Sozialem Wohnungsbau im Stadtgebiet zu schaffen.
Zuletzt hatte die Verwaltung im Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe am 12.02.2019 mitgeteilt, dass die Ergebnisse der Studie „Wohnen im Kreis Heinsberg“, die der Kreis Heinsberg in Auftrag gegeben hat, in ein entsprechendes Konzept für Wegberg einfließen.
b) Antrag der CDU-Fraktion vom 20.05.2019
Die CDU-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, umfassende Prüfungen vorzunehmen, wie bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann und hierbei auch die Möglichkeiten zur Schaffung von Mietwohnungsbau zu berücksichtigen.
c) Antrag der SPD-Fraktion vom 21.05.2019
Die SPD-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, künftig bei neu zu verhandeln-den Bebauungsplänen angemessene Quoten für öffentlich geförderten Wohnraum und sonstigen Mietwohnungsbau zu berücksichtigen.
Aufgrund der engen thematischen Verknüpfung werden die drei Anträge im Weiteren gemeinsam behandelt.
Ist-Zustand Geförderter Wohnungsbau
Die beim Fachbereich Bildung und Soziales vorliegenden Daten für den öffentlichen Wohnraum in Wegberg (Stand Januar 2019, ergänzt um insgesamt 42 Wohneinheiten zum 01.06. bzw. 01.07. jeweils auf der Bahnhofstraße) hat die Quartiersentwicklung im folgenden sozialräumlich dargestellt.

Von diesen Wohnungen werden laut Auskunft des Fachbereiches Bildung und Soziales in den kommenden 10 Jahren 89 Wohnungen, mithin rund 21 Prozent, aus der Zweckbindung fallen.
Daten über eine künftige Nachfrage liegen nicht vor. Gleichwohl ist es nach Auffassung der Verwaltung unbestritten, dass es immer wieder genug Angebote für bezahlbaren Wohnraum geben sollte.
Bisherige Entwicklungen
In dem Antrag der Fraktionen von CDU, Aktiv für Wegberg und FDP hatten diese aufgezeigt, dass exemplarisch eine Fläche betrachtet und Realisierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Als Beispiel wurde die Fläche des „ehemaligen Sportplatzes“ in Arsbeck genannt.
Der ehemalige Sportplatz in Arsbeck wurde nach langen Diskussionen im Fachausschuss zu rund zwei Dritteln bereits vor Jahren aufgeforstet und dem Ökokonto der Stadt Wegberg gutgeschrieben. Der vordere Bereich der ehemaligen Sportplatzfläche sollte als Bolzwiese verbleiben. Ein seinerzeitiger Antrag der CDU-Fraktion hier eine Wohnbebauung zu ermöglichen wurde durch den seinerzeitigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung am 26.01.2016 abgelehnt. Die Fläche steht somit für eine Wohnbebauung nicht zur Verfügung.
Die Studie „Wohnen im Kreis Heinsberg“ bietet keinen konkreten Anknüpfungspunkt, hierauf ein Konzept für einen sozialen Wohnungsbau zu gründen.
Die Verwaltung ist der Überzeugung, dass eine konzeptionelle aber isolierte soziale Wohnungsbauplanung nicht angestrebt werden sollte. Vielversprechender ist es, in jedem künftigen neuen Wohngebiet und bei der Schließung von Baulücken situativ die Bedingungen für eine integrierende soziale Ausrichtung von Wohnraum zu prüfen und dann den Möglichkeiten entsprechend umzusetzen. Die Aspekte Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bzw. sozialem Wohnungsbau sollen daher nach Sicht der Verwaltung innerhalb aktueller und künftiger Planungsvorhaben mit einfließen, so dass es zu einer „gesunden“ Durchmischung der Wohngebiete kommen kann.
Für sozialen und freien Geschosswohnungsbau empfehlen sich dabei Quartiere mit einer entsprechenden erreichbaren ausreichenden lnfrastruktur, insbesondere für die Dinge des täglichen Lebens.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beauftragt die Verwaltung, das Thema Ausweisung von Flächen zur Errichtung von Geschosswohnungsbau (sowohl sozialer als auch freier Wohnungsbau) ab sofort als einen wichtigen Punkt bei der Gestaltung von Neubaugebieten mit in die Planungen einfließen zu lassen.
Anlagen
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