Mitteilungsvorlage - VO/0301/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantragung von Fördermitteln für verschiedene Baumaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Kenntnisnahme
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19.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt
Im Rahmen der Neuauflage der Kommunalrichtlinie in der Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ vom 01.10.2018 werden bestimmte bauliche Investitionen, die dem Klimaschutz dienen, finanziell gefördert.
Auf Beantragung wird eine Zuwendung als Anteilfinanzierung durch einen nicht rückzuzahlenden Zuschuss gewährt. Die Förderquote ist abhängig vom Förderschwerpunkt und liegt je nach Art der Maßnahme zwischen 20% und 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde, und bei Kommunen, die einem der vier Braunkohlereviere angehören, wird die Förderquote jeweils noch einmal zusätzlich erhöht.
Bei den in den vergangenen Jahren durch die Stadt Wegberg beantragten Förderungen über die Nationale Klimaschutzinitiative (Zuschüsse zur Erneuerung von Beleuchtungs-, Lüftungs- und Pumpenanlagen) wurden jeweils immer die maximal möglichen Förderbeträge bewilligt und ausgezahlt.
Für drei bauliche Maßnahmen bzw. Investitionen, die im Jahr 2020 bzw. 2021 durchgeführt werden sollen, hat die Verwaltung Ende September dieses Jahres vor dem Ende des halbjährigen Förderantragsfensters Anträge auf Zuwendung beim Projektträger Jülich (ptj) gestellt:
- Erneuerung der Innen- und Hallenbeleuchtung mit LED-Technik im Zuge der Sanierung der Technischen Anlagen des Baubetriebshofes
Details: Erneuert wird die Beleuchtung der Arbeitsbereiche und der Fahrzeughalle mit LED-Technik
Kosten: 36.379,- € (zuwendungsfähige Ausgaben)
Förderbetrag: 16.371,- € (Förderquote = 25 +5 +15 = 45%)
Stromeinsparung: 36.164 kWh (jährlich) = ca. 6.870,- €
CO²-Einsparung: 391 t (über die rechnerische Lebensdauer von 20 Jahren)
Termine: Realisierung im Zuge der Gesamtmaßnahme 2020/2021
- Erneuerung der Lüftungstechnischen Anlagen im Zuge der Sanierung der Technischen Anlagen des Baubetriebshofs
Details: Erneuerung der Lüftungsanlagen im gesamten Gebäude, insbesondere auch in der Fahrzeughalle
Kosten: 212.257,- € (zuwendungsfähige Ausgaben)
Förderbetrag: 95.515,- € (Förderquote = 25 + 5 + 15 = 45%)
Stromeinsparung: 60.210 kWh (jährlich) = ca. 11.400,- €
CO²-Einsparung: 647 t (über die rechnerische Lebensdauer von 20 Jahren)
Termine: Realisierung im Zuge der Gesamtmaßnahme 2020/2021
- Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Schul- und Sportzentrum
Details: Errichtet wird eine Fahrradabstellanlage entlang der Außenwand der 3-fach-Sporthalle zum Schulzentrum hin. (Details hierzu siehe Vorlage des vorherigen Tagesordnungspunktes)
Kosten: 297.000,- € (zuwendungsfähige Ausgaben)
Förderbetrag: 222.750,- € (Förderquote = 40 + 20 + 15 = 75%)
Termine: Die Errichtung ist derzeit geplant für Mitte 2020
Mit den Zuwendungsbescheiden ist laut Förderträger erst nach bis zu fünf Monaten, also voraussichtlich Ende Februar 2020 zu rechnen. Über die Bescheide wird die Verwaltung den Ausschuss nach Erhalt informieren.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung
Lüftung + LED-Beleuchtung im Baubetriebshof
Die Sanierungen der Lüftungstechnischen Anlagen und der Beleuchtung mit LED-Technik sind Teil der Gesamtsanierungsmaßnahme im Baubetriebshof (siehe auch Vorlage der Verwaltung im WBUV am 01.10.2019, TOP 3.3). Die erforderlichen finanziellen Mittel sind für die Haushaltspläne 2020 und 2021 im investiven Bereich angemeldet.
Die nicht rückzuzahlenden Zuwendungen für die Erneuerung der Lüftung und der Beleuchtung mit LED-Technik in einer Gesamthöhe von maximal 111.886,- € erfolgt zusätzlich zu den Mitteln aus dem KInvFG – Kapitel 1 (Kommunalinvestitionsfördergesetz). Eine Doppelförderung findet nicht statt.
Die Zuwendungen werden voraussichtlich auf die Jahre 2020 und 2021 aufgeteilt gewährt und dann in entsprechender Höhe als Erträge in den jeweiligen Haushaltsplan aufgenommen.
Fahrradabstellanlage Schul- und Sportzentrum
Die Maßnahme wurde ausführlich in einem vorherigen Tagesordnungspunkt dieser Sitzung vorgestellt.
Die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 297.000,- € sind im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 unter der Investitionsmaßnahme 011304 H560 – Fahrradabstellanlage am Schul- und Sportzentrum angemeldet.
Die nicht rückzuzahlende Zuwendung in Höhe von maximal 222.750,- € wird als investive Einzahlung in den Haushaltsplan 2020 aufgenommen.
