Empfehlungsvorlage - VO/0217/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 20.05.2019 hat die CDU-Fraktion folgenden Antrag gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, umfassende Prüfungen vorzunehmen, in welchen Bereichen im Wegberger Stadtgebiet die Ausweisung von Gewerbeflächen möglich ist und die entsprechenden planungsrechtlich notwendigen Schritte zur Ausweisung einzuleiten.“

 

Begründet wird der Antrag damit, dass aktuell keine städtischen Flächen für Gewerbetreibende angeboten werden können. Beispielhaft werden künftige Gewerbegebietsstandorte – die aus Sicht der CDU-Fraktion geeignet erscheinen – vorgeschlagen. Der genaue Wortlaut des Antrages ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Der Antrag wurde dem Fachausschuss in der Sitzung am 25.06.2019 zur Kenntnis gebracht.

 

Die Verwaltung nimmt zum Antrag wie folgt Stellung:

 

Der Intention des Antrages wird von Seiten der Verwaltung vollumfänglich zugestimmt. Die Verwaltung sieht ebenfalls die Notwendigkeit, für Gewerbetreibende und zugleich zur Schaffung von Arbeitsplätzen, geeignete Flächen bereit zu stellen. Durch Grundstücksverkäufe bzw. –vormerkungen stehen nach den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Wegberg nur noch rund 26 ha zur Verfügung. Diese Flächen befinden sich jedoch überwiegend in privater Hand.

 

Maßgeblich für die Neuausweisung von Bauflächen auf kommunaler Ebene sind die Vorgaben der Landesplanung. Diese werden auf Ebene der Bezirksregierung Köln im Regionalplan fixiert. Kommunen sind daher an diesen Vorgaben gebunden und können somit über ihre Flächenentwicklung nicht frei entscheiden.

 

Die Bezirksregierung beabsichtigt aktuell den Regionalplan aus dem Jahre 2003 zu überarbeiten. Im Vorfeld zum eigentlichen Verfahren wurden die betroffenen Kommunen aufgefordert, ihre Bedarfe zu quantifizieren und zu verorten. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Abfrage nach erforderlichen Gewerbeflächenpotenziale (GIB-Standorte).

 

Unter Federführung des Technischen Beigeordneten und des Wirtschaftsförderers der Stadt und in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Heinsberg (WFG) fanden bereits Sondierungen über mögliche Bereiche im Sinne des CDU-Antrages für Gewerbegebietserweiterungen über eine Gesamtgröße von rund 86,5 ha statt. Mit der Bitte, diese Bereiche im weiteren Prozess der Regionalplanung zu berücksichtigen, erfolgte die Meldung an die Bezirksregierung. Die Stellungnahmen der Kommunen werden derzeit durch die Bezirksregierung ausgewertet; eine Antwort steht derzeit noch aus. Die Lage der betroffenen Bereiche ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Da auch kreisweit, aufgrund der aktuell günstigen Wirtschaftslage, ein erhöhter Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen besteht, wurde zugleich durch die WFG ein Gewerbeflächenkonzept für den Kreis Heinsberg als Fachbeitrag zur Regionalplanung erstellt und der Bezirksregierung übermittelt.

 

Die Verwaltung wird weiterhin mit Nachdruck im Rahmen der Regionalplanung bestrebt sein, eine Zuweisung erforderlicher Gewerbeflächen zu erwirken. Über den Fortgang des Regionalplanungsverfahren wird die Verwaltung zu gegebener Zeit berichten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe schlägt dem Rat der Stadt vor, der Intention des Antrages der CDU-Fraktion vom 20.05.2019 zu Ausweisung von weiteren Gewerbeflächen im Stadtgebiet zu folgen.

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Anlagen

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