Entscheidungsvorlage - VO/0271/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW leitet der Bürgermeister den von der Kämmerin aufgestellten und von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses dem Rat zur Feststellung zu.

Bevor der Rat den Jahresabschluss gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW feststellt, hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss gemäß § 101 Absatz 1 GO NRW zu prüfen. Er bedient sich dabei der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 Absatz 8 GO NRW).

 

Die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses ist für den 05.12.2019 vorgesehen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 ist für die Ratssitzung am 17.12.21029 vorgesehen.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 war zum Zeitpunkt der Versendung der Sitzungseinladung noch nicht fertiggestellt. Sobald der Entwurf fertig aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt ist, wird er, spätestens zur Ratssitzung, den Ratsmitgliedern zugeleitet werden. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2018. Dabei bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

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Anlagen

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