Mitteilungsvorlage - VO/0272/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Gaspers, Frank
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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29.10.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr (TKSV)
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12.11.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bereits im Jahr 2018 berichtete die Verwaltung, dass zwischen der Stadt Wegberg und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW Vereinbarungen zur Sanierung von Landstraßen und Radwegen entlang von Landstraßen abgeschlossen werden sollen.
Hier sind teils umfangreiche und kostenintensive Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Sanierung einzelner Abschnitte erforderlich. Aus Kapazitätsgründen können diese zeitnah nur mit Unterstützung der Stadt Wegberg durchgeführt werden. Die Kosten trägt zu 100 % der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Stadt Wegberg erhält für Ihre Unterstützung einen Verwaltungskostenanteil in Höhe von 1 % der Bruttobaukosten.
Nach Klärung der Finanzierung durch den Landesbetrieb Straßenbau liegen nunmehr alle Vereinbarungen über die erforderlichen Sanierungsarbeiten unterschrieben vor. Diese betreffen die folgenden Bereiche:
- Sanierung der L400 in Wegberg (Abschnitte 1 + 2)
Die Fahrbahn und der beidseitige Radweg der L400 befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand, sodass eine Sanierung geplant ist.
Der Beginn bzw. die Durchführung der Maßnahme ist für 2020 geplant.
- Sanierung der L400 in Wegberg (Abschnitte 3 + 4)
Der beidseitige Radweg der L400 befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand, sodass eine Sanierung geplant ist.
Der Beginn bzw. die Durchführung der Maßnahme ist für 2021 geplant.
3. + 4. Sanierung der L367 und L126 in Wegberg
Die Fahrbahn der L367 sowie der einseitige Radweg der L126 in Wegberg befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand, sodass hier eine grundhafte Teilsanierung geplant wird.
Der Beginn bzw. die Durchführung der Maßnahme ist für 2020 geplant.
Die einzelnen Sanierungsbereiche sind der im Anhang beigefügten Karte zu entnehmen.
Des Weiteren liegt zwischenzeitlich auch die Vereinbarung über den Umbau des Knotenpunktes B57/L127 in Wegberg unterschrieben vor.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit ist der Umbau des vorhandenen Knotenpunktes geplant. Der Ausbau der Kreuzung ist aufgrund erheblicher Rückstauungen erforderlich.
Für 2020 ist die Vergabe der Planungsleistungen durch die Stadt Wegberg an ein Ingenieurbüro geplant.
Wie bei den abgeschlossenen Sanierungsvereinbarungen trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW zu 100 % die anfallenden Kosten. Um die Verkehrssituation bereits im Vorfeld zu verbessern, ist die Umprogrammierung der Ampelsteuerung geplant. Hierzu hat die Verwaltung eine verkehrstechnische Berechnung durchführen lassen, die vom Landesbetrieb Straßenbau NRW umgesetzt werden muss. Diese soll bis Ende 2019 realisiert sein.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Keine
Vereinbarungsgemäß werden die eingehenden Rechnungen vorab durch die Stadt Wegberg bezahlt. Die Kosten werden zu 100 % durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW zeitnah erstattet. Die Kosten für die Vorfinanzierung wurden im Haushalt 2020 und 2021 angemeldet.
Alternativen:
./.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,1 MB
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