Entscheidungsvorlage - VO/0273/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW durch die Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der bestätigte Entwurf wird dem Rat gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW in seiner Sitzung am 29.10.2019 zugeleitet.

 

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unverzüglich. Gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW wird den Einwohnern oder Abgabepflichtigen Gelegenheit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen einzusehen und Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Die Vorberatung soll in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.12.2019 erfolgen. Die Beschlussfassung durch den Rat ist für den 17.12.2019 vorgesehen.

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Anlagen

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