Entscheidungsvorlage - VO/0274/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinden können für die von ihnen getragenen Schulen einen oder mehrere Schulausschüsse bilden.

 

Nach § 85 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) ist je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen.

 

Als Nachfolger von Herrn Walter Ganz wird Pfarrer Ulrich Henschel von der evangelischen Kirchengemeinde entsandt.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg beruft –gem. § 85 Abs. 2 und 3 des Schulgesetzes NRW- Herrn Pfarrer Ulrich Hentschel als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales.

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