Entscheidungsvorlage - VO/0294/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem Schuljahr 2019/20 werden die Elternbeiträge zur Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) durch Satzungserlass geregelt.

 

Nachdem alle Eltern für ihre Kinder einen neuen Antrag auf Aufnahme in die OGS oder Verbleib in der OGS gestellt hatten, wurden die Beiträge berechnet und Mitte September wurden die Beitragsbescheide an die Beitragspflichtigen versendet.

 

Die Verwaltung hatte zunächst mit einem Rückgang der Anmeldezahlen an der OGS um bis zu 20% gerechnet. Tatsächlich ist ein Rückgang der Anmeldezahlen von ca. 13% eingetreten. An einzelnen Standorten kann diese Zahl abweichen. Für die Folgejahre wird erwartet, dass sich die Anmeldezahlen wieder auf das alte Niveau anheben werden.

 

Die Befürchtung aus den Elternversammlungen, dass die „gut verdienenden“ die OGS verlassen und das System von der Stadt oder den Eltern nachfinanziert werden müsste, ist nicht eingetreten. Derzeit befinden sich 36% der Beitragszahlenden (183 Eltern) in den drei höchsten Beitragsstufen, davon alleine 117 Eltern in der höchsten Stufe.

 

Die Kalkulation der Verwaltung im Vorfeld der Satzung war daher nach jetzigem Stand zutreffend und die erforderlichen Elternbeiträge werden erzielt. Derzeit ist eine Nachbesserung der Beitragstabelle daher nicht erforderlich.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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