Mitteilungsvorlage - VO/0324/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Baumbestand im Stadtpark

 

a)     Derzeitige Situation

In Wegbergs Mitte befindet sich der Stadtpark mit einem umfassenden Baumbestand, teils stattlichen Alters. Alle städtischen Bäume unterliegen einer mindestens jährlichen Kontrolle im Rahmen der VTA (Visual – Tree – Assessment/ =Sichtkontrolle vom Boden aus) – Methode, um die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Bei Bäumen, die im Rahmen der VTA – Methode auffällig sind, werden die Kontrollintervalle reduziert, sodass es durchaus auch Bäume gibt, die im Sechs Wochen Rhythmus begutachtet werden.

Die letzte VTA – Kontrolle im Stadtpark fand im August 2019 statt. Hierbei wurden zur Wahrung der Verkehrssicherheit unter Erhaltung einer möglichst großen Zahl an Bäumen verschiedene Maßnahmen festgelegt, deren Durchführung die Verkehrssicherheit gewährleistet. Im Rahmen dessen wurde für 8 Bäume eine eingehende Untersuchung mittels Bohrwiderstandsmessung als Maßnahme angeordnet. Hierzu wird ein externes Unternehmen beauftragt, welches durch verschiedene technische Möglichkeiten die Festigkeit des Holzes nahezu sicher beurteilen kann. Diese Untersuchungen wurden im Oktober 2019 in Form des Einsatzes von einem Resistographen durchgeführt. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass von den untersuchten Bäumen zunächst 3 Eichen (Quercus robur) und ein Zuckerahorn (Acer saccharinum) mit einer Frist von 1 bzw. 4 Wochen gefällt werden müssen. Veranlasst hierdurch wurde unmittelbar entschieden, dass das Kontroll – Intervall für alle Bäume des Stadtparks auf 6 – monatige Rhythmen heruntergesetzt wird.

Diese betroffenen Bäume weisen eine Restwandstärke im Stammholz auf, die nicht mehr ausreichend für die Verkehrssicherheit der Bäume ist. Die Bäume haben ein Alter von 70- 90 Jahren, gehören also zum Altbaumbestand im Stadtpark.

Weitere Untersuchungen ergaben, dass weitere Bäume geschädigt sind, jedoch noch nicht gefällt werden müssen. Hier ist die Restwandstärke entweder ausreichend, um die Bäume ohne weitere Bearbeitung zu belassen, oder zumindest noch insofern vorhanden, dass baumpflegerische Maßnahmen gemäß der ZTV Baumpflege zur Erhaltung der Verkehrssicherheit zunächst ausreichend sind. Auch wenn entsprechende Bäume zunächst noch erhalten werden können, bedeutet dies nicht, dass eine Fällung dauerhaft ausgeschlossen ist. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Verwaltung grundsätzlich bemüht ist Fällungen als letztes Mittel anzusehen, und die Verkehrssicherheit so lange wie möglich unter Beibehaltung der Bäume sicherzustellen. Dies bestätigend kann die Verwaltung mitteilen, bei mehreren der nun zu fällenden Bäume bereits über mehrere Jahre immer wieder eingehende Untersuchungen durchgeführt zu haben. In einem Fall wurde in 08/2016 zur Erhaltung des Baumes nach Erstuntersuchung mit einem analogen, mechanischen Resistographen ohne valides Ergebnis ein Zweitgutachten mittels digitalem Resistographen und notwendigenfalls zusätzlich mittels Schalltomograph beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt war die Holzzersetzung glücklicherweise noch nicht so weit fortgeschritten, dass eine Fällung notwendig wurde.

Die Ursache an allen Bäumen sind im Übrigen Schädigungen in Folge verschiedener Baumkrankheiten, vornehmlich Pilzbefall.

 

 

b)     Prognose (für die nächsten 10 Jahre):

 

Durch die trockenen Sommer der letzten Jahre sind die Bäume im Stadtpark, wie im Übrigen auch an allen weiteren Baumstandorten, durch Trockenstress und Minderversorgung mit Wasser und Nährstoffen sehr stark in Mitleidenschaft gezogen worden.

Der ohnehin vorliegende Pilzbefall und bereits bekannte Baumkrankheiten konnten von den geschwächten Bäumen nicht mehr ausreichend bekämpft werden. Bereits vorliegender Befall breitet sich rasant aus, weiteren baumschädigenden Krankheiten wird das Infizieren der geschwächten Bäume vereinfacht.

Als Hauptverursacher für die Fällungen kann der Pilz Hallimasch gesehen werden.

Dieser breitet sich über den Boden aus und erreicht so jedes Wurzelsystem der Bäume. Die Mycel- (=Wurzel) Systeme dieses Pilzes können sich an nahezu jedem Standort fast ungehindert ausbreiten, sodass der größte derzeit bekannte Hallimasch der Welt eine Größe von rund 900 Hektar aufweist.

Über sein Mycel - System befällt der Hallimasch die Bäume auf parasitische Weise und beginnt Prozesse in Gang zu setzen, die gesundes Holz zerstören.

Weitere parasitische Pilze, welche bereits zur Schädigung von Bäumen im Stadtpark geführt haben sind der Klapperschwamm und der Riesenporling.

Die genannten Pilze verursachen schwere Schäden im Holz an bereits geschwächten Bäumen.

In den letzten 6 Jahren mussten aufgrund dieser Umstände ca. 12 Altbäume im Stadtpark gefällt werden.

In den nächsten 10 Jahren muss mit einem vermehrten Ausfall weiterer Altbäume zu rechnen sein.

Nachpflanzungen gestalten sich schwierig, da der Pilz Hallimasch im Boden vorhanden ist und somit auch neu angepflanzte Bäume befallen wird. Die Verwaltung steht bereits mit dem Forstamt im Kontakt, um Baumarten zu finden, welche wenn möglich resistent gegen den Hallimasch sind oder zumindest als nicht anfällig gelten. Bislang gibt es (im Übrigen auch bundesweit) hierzu kein abschließend positives Ergebnis.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nimmt Kenntnis.

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