Entscheidungsvorlage - VO/0209/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 22.06.2019 (siehe Anlage) hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg folgenden Antrag gestellt:

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, ein verbindliches Bieterverfahren bei der Abgabe von Altgeräten und Altfahrzeugen über das Portal „Zollauktion“ einzuführen.

 

Dazu führt die Verwaltung Folgendes aus:
 

Das Vergabeportal Zollauktion.de ist in der Verwaltung bekannt und wurde bereits einmal im Jahr 2017 für den Verkauf eines Dienstwagens genutzt.

Das Verfahren ist grundsätzlich zu befürworten.

 

Weitere Fahrzeuge und Großgeräte (zum Beispiel vom Baubetriebshof oder der Feuerwehr) sollten ebenfalls über Zollauktion.de veräußert werden. Es wäre sinnvoll, alle Verkäufe über dieses Portal an zentraler Stelle durchzuführen, da der/die zuständige Sachbearbeiter/in über gute Kenntnisse im entsprechenden Bereich (Kaufvertrag, Gewährleistung, Verjährungsfristen usw.) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verfügen muss.

 

Der Verkauf eines Fahrzeuges oder eines Gerätes würde wie folgt ablaufen:

 

  1. Anlegung einer Akte
  2. Vorbereitende Verwaltungstätigkeiten (Erfassung usw.)
  3. Ermittlung der Fahrzeugdaten
  4. Einholung Mängelliste (detailliert)
  5. Besichtigung des Fahrzeuges (Standort, Zustand usw.)
  6. Fotografische Dokumentation
  7. Eingabe der Daten in Zollauktion.de
  8. Kommunikation mit dem Vergabeportal
  9. Kommunikation mit Bietern (Telefon, E-Mail)
  10. Zentrale Anlaufstelle für technische Fragen
  11. Weitergabe von technischen Anfragen an den entsprechenden Fachbereich
  12. Übermittlung der Stellungnahmen des zuständigen Fachbereiches an die Bieter
  13. Wahrnehmung von Besichtigungsterminen mit Bietern
  14. Überwachung des Bieterverhaltens im Vergabeportal
  15. Bei Abschluss der Auktion Überwachung des Zahlungseinganges des Bestbietenden
  16. Fertigung der Zahlungsanweisung
  17. Wahrnehmung des Übergabetermins

 

Die Vorteile eines einheitlich geregelten Verfahrens, ein evtl. höherer Verkaufserlös sowie die Zahlung des Kaufpreises vor Abgabe des Fahrzeuges / Gerätes überwiegen gegenüber einer relativ langen Verfahrensdauer (ca. 3 Monate) und einem bürokratischen Ablauf.

 

Der benötigte Personalaufwand für die Durchführung des verbindlichen Bieterverfahrens für alle Altgeräte und Altfahrzeuge der Stadtverwaltung Wegberg über das Portal „Zollauktion“ kann zurzeit nicht seriös angegeben werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die Aufgabe bei den nach Abschluss der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Viersen über die Durchführung von Vergabeverfahren der Stadt Wegberg durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Viersen, verbleibenden 0,2 Stellenanteilen der Stelle FB I/09 (Zentrale Vergabestelle) anzusiedeln.

Gemeinsam mit den für den Stellenplan 2020 beantragten 0,8 Stellenanteilen für die Aufgabe Personalentwicklung sollte dies leistbar sein.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Verwaltung zu beauftragen, ein verbindliches Bieterverfahren bei der Abgabe von Altgeräten und Altfahrzeugen über das Portal „Zollauktion“ einzuführen.

 

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Anlagen

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