Entscheidungsvorlage - VO/0333/19
Grunddaten
- Betreff:
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Erneuerung der Beleuchtungsanlage auf dem Philosophenweg in Wegberg-Arsbeck im Zuge von Kabelverlegearbeiten durch die NEW
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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03.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die NEW-Netz plant auf dem Philosophenweg die vorhandenen oberirdischen 1-KV Hausanschlussleitungen zu demontieren und durch neue erdverlegte Kabel zu ersetzen. Gleichzeitig bietet die NEW der Stadt Wegberg an, die noch vorhandene alte Straßenbeleuchtung mit insgesamt 23 HQL (Quecksilber-Hochdruck-Leuchten) Leuchten, durch eine neue Beleuchtungsanlage mit LED-Leuchten zu ersetzen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt 37.627,56 €/Brutto. Hierzu werden das vorhandene oberirdische Beleuchtungskabel demontiert und die Leuchten auf Kosten der NEW zurückgebaut.
Die Erneuerung der Beleuchtung war bereits Thema in der Sitzung des Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe am 20.03.2018 sowie in der Sitzung des Rates am 24.04.2018 (VO/0059/18 und VO/0093/18). Seinerzeit wurde die Erneuerung der Beleuchtung durch den Rat der Stadt abgelehnt und bis zur Nutzungsuntersagung durch die NEW zurück gestellt.
Grund für das vorzeitige Einbringen des Sachverhaltes durch die Verwaltung, ist die Aussage der NEW-Netz, dass bei einer späteren Erneuerung der Beleuchtungsanlage die Kosten für die Demontage der jetzt bestehenden „Altanlage“ in Höhe von ca. 25.000 €/netto durch die Stadt Wegberg zu tragen sind. Diese Kosten entfallen bei einer sofortigen Erneuerung.
Nach den Vorschriften des § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Verbindung mit der örtlichen Straßenbeitragssatzung der Stadt Wegberg vom 18.05.1993 ist die Stadt verpflichtet, die Anlieger an den Ausbaukosten zu beteiligen, wenn Beleuchtungsanlagen einer gesamten Straße oder einem Teil der Straße erneuert werden oder sich dadurch das Lichtniveau wesentlich verbessert.
Der Philosophenweg wird als Haupterschließungsstraße eingeordnet, da es sich um eine Straße handelt, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dient. Nach der aktuell gültigen Satzung ist ein Beitragssatz von 30 % an den Herstellungskosten der Beleuchtungsanlage zu erheben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, aufgrund der aufgezeigten Kostenersparnis, die Erneuerung von insgesamt 23 Straßenleuchten auf dem Philosophenweg, gemeinsam mit der durch die NEW-Netz geplanten Erneuerung der Hausanschlussleitungen ausführen zu lassen.
- Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Erneuerung von insgesamt 23 Straßenleuchten auf dem Philosophenweg, zu einem späteren Zeitpunkt ausführen zu lassen.
