Empfehlungsvorlage - VO/0297/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dem Beteiligungsbericht  2018 den Bericht über die städtischen Unternehmen vor. Gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW (GO) hat die Stadt Wegberg einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung zu erläutern ist, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören.

 

Im Beteiligungsbericht nach § 117 GO a.F. sind aufgrund des § 52 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) a.F. gesondert anzugeben und zu erläutern

 

  1. die Ziele der Beteiligung,
  2. die Erfüllung des öffentlichen Zwecks,
  3. die Beteiligungsverhältnisse,
  4. die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der    letzten drei Abschlussstichtage,
  5. die Leistungen der Beteiligungen, bei wesentlichen Beteiligungen mit Hilfe von    Kennzahlen,
  6. die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen    untereinander und mit der Gemeinde,
  7. die Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen,
  8. der Personalbestand jeder Beteiligung

 

Der Beteiligungsbericht wird jährlich fortgeschrieben.

 

Gemäß § 117 Abs. 2 GO a.F. ist der Beteiligungsbericht dem Rat und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Stadt hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.

 

Im Anschluss an die Beratung im Rat wird der Beteiligungsbericht daher entsprechend bekannt gemacht.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

-          keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen nimmt den Beteiligungsbericht zum 31.12.2018  zur Kenntnis und empfiehlt  dem  Rat, diesen ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen.

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Anlagen

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