Entscheidungsvorlage - VO/0322/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 06.11.2019 bitten die Fraktionen CDU, FDP, Aktiv für Wegberg und Freie Wähler den unten aufgeführten Antrag zum Klimaschutz baldmöglichst, spätestens in der letzten Ratssitzung 2019, zu behandeln.

 

Antrag der Fraktionen CDU, FDP, Aktiv für Wegberg und Freie Wähler:

 

1.Der Rat der Stadt Wegberg bekennt sich zu den Klimazielen der

Bundesrepublik Deutschland und der Europäische Union.

 

2. Der Rat der Stadt Wegberg erkennt an, dass die Veränderung des Klimas auch in Wegberg ernsthafte Maßnahmen erfordert, um diese Ziele zu erreichen.

 

3. Der Rat der Stadt Wegberg erklärt seinen Willen, die Stadt ganzheitlich klimagerecht zu entwickeln.Klimaschutz führt zu mehr Lebensqualität.

 

4. Der Rat der Stadt Wegberg erklärt seinen Willen, die Belange des Klimaschutzes in gleichem Maße zu beachten, wie die des Umwelt- und Naturschutzes, der sozialen Sicherung der Bürgerinnen und Bürger sowie das Funktionieren des Wirtschaftsstandortes.

 

5. Der Rat der Stadt Wegberg setzt auf tatsächlich wirksame und zielführende Maßnahmen. Er setzt darauf, Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung eine breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und Menschen zum Mitmachen zu bewegen. Er lehnt bloße Symbolpolitik, Verbote, Bevormundung und Aufwuchs von weiterer Bürokratie ab.

 

6. Die Stadt Wegberg beteiligt sich aktiv an einem vom Landrat des Kreises Heinsberg initiierten Verfahren für eine klimagerechte Stadtentwicklung ( citizenship for future ). Das auf Kreisebene bestehende Gremium soll die Herausforderungen des Klimawandels auch für Wegberg diskutieren und der Politik Vorschläge für eine klimagerechte Stadtentwicklung machen.

 

7. Das bereits vorhandene Klimaschutzkonzept soll fortlaufend angepasst bzw. weiterentwickelt werden. Dem zuständigen Fachausschuss bzw. dem Rat wird 2 x jährlich über durchgeführte und geplante Maßnahmen berichtet.

 

8. Spätestens zur Ratssitzung im Dezember 2019 schlägt die Verwaltung fünf Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept vor, die bis zum 30.06.2020 umgesetzt werden können.

 

 

Die Verwaltung verweist hier auf die Ausführungen zur Vorlage VO/0185/19-1 aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe vom 10.09.2019.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ein Beschlussvorschlag erfolgt nach Beratung.

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Anlagen

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