Entscheidungsvorlage - VO/0342/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zum Abruf und zum Verwendungsnachweis für die Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ist ein förmlicher Beschluss des Rates zur Einplanung der Mittel erforderlich.

 

Dieser Beschluss wurde in der Sitzung des Rates am 24.01.2017 gefasst (Vorlage VO/3898/17).

 

Für den Anschluss des Schulzentrums an das Glasfasernetz waren zunächst 80.000 € eingeplant. Leider scheiterte die Anbindung an das Glasfasernetz am Ausbauwillen möglicher Versorger. Die Verwaltung hatte hierüber bereits mehrfach berichtet. Nunmehr soll die Anbindung des Schulzentrums an das Glasfasernetz im Zuge des kreisweiten Ausbauprogrammes der digitalen Infrastruktur erfolgen.

Zur Unterstützung des Breitbandausbaus stellen der Bund und das Land NRW mit ihren aktuellen Förderprogrammen Mittel in Milliardenhöhe zur Verfügung. Ausbaukosten werden vom Bund zu 50% und vom Land zu 40% übernommen.

Bei den Kommunen verbleibt ein 10%er Eigenanteil, welcher bei HSK-Kommunen jedoch durch Bund und Land mitgetragen wird (Vorlage VO/195/19).

 

Die ursprünglich für diesen Zweck bereitgestellten Mittel können daher im Sinne des Förderprogrammes anderweitig verwendet werden. Die Verwaltung hat dies dem Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales am 04.06.2019 bereits mitgeteilt.

 

Da sich durch Verzögerung und durch Kostensteigerungen der Maßnahme „Ausbau der Infrastruktur an der KGS Arsbeck“  eine Deckungslücke ergeben hat, sind die Mittel dort und für Digitalisierungsmaßnahmen an anderen Schulen wie folgt eingesetzt worden:

 

 

Sachkonto/IMaßnahme

Jahr

Betrag

030101B011 (GS Arsbeck)

2018

19.066,73 €

030101B011 (GS Arsbeck)

2019

49.743,92 €

030110B011 (Gymnasium)

2018

9.424,21 €

030108B011 (Hauptschule)

2019

1.765,14 €

Gesamt:

80.000,00 €

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Fördermittel in Höhe von 80.000 € werden in 2019 abgerufen und für den Ausbau der IT-Infrastruktur an der KGS Arsbeck und anderen Schulen verwendet. Eine Refinanzierung erfolgt über das „Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen“.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt der vorgeschlagenen Verwendung der Mittel in Höhe von 80.000 € zu.

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