Ergänzungsvorlage - VO/0337/19-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

  1. Stellungnahme der Stadt Wegberg

 

Auf die Vorlage VO/0337/19 im Haupt- und Finanzausschuss am 03.12.2019 wird verwiesen.

 

Aufgrund der Beratung im HFA wurde die Stellungnahme wie folgt geändert:

(Die Änderungen sind in Rot dargestellt.)

 

 

Die Verwaltung schlägt folgende Stellungnahme vor:

 

Die Förderung von regenerativer Energie durch die Errichtung von Windenergieanlagen wird im Grundsatz von Seiten der Stadt Wegberg begrüßt. Hierbei ist es jedoch erforderlich, die einzelnen Belange einer gerechten Abwägung zu unterziehen, um so einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu erreichen.

 

Die Städte Wassenberg und Wegberg liegen bekanntlich innerhalb des nationalen Naturparks Schwalm-Nette und sind zugleich Bestandteil des grenzüberschreitenden internationalen Naturparks Maas-Schwalm-Nette. In beiden Städten ist es erklärte Zielsetzung, die naturräumlichen Qualitäten zu erhalten und im Sinne des „sanften Tourismus“ zu erschließen und weiterzuentwickeln. Durch die Kooperation der beiden Städte mit den auf niederländischer Seite benachbarten Gemeinden Roerdalen und Roermond im Rahmen des Interreg Iva Projektes „Nationalparkregion MeinWeg“ konnten diesbezügliche erste Teilerfolge erzielt werden. Insbesondere durch eine Stärkung der nachhaltigen Naherholung in der Grenzregion – durch die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing in deutscher und niederländischer Sprache – konnte der Bekanntheitsgrad gesteigert und die Besucherzahlen erhöht werden.

 

Eine besondere Bedeutung für die touristische Vermarktung nehmen hierbei die Wald- und Heidebereiche auf beiden Seiten der Grenze ein. Aufgrund des einzigartigen Landschaftsbildes, der besonderen Fauna und Flora und insbesondere der vorhandenen Ruhe werden diese Bereiche bevorzugt von Besuchern aufgesucht. Wegen dieser Bedeutung wurde auf niederländischer Seite ein Nationalpark eingerichtet und auf deutscher Seite große Bereiche nicht nur als Naturschutzgebiete festgesetzt, sondern sogar als FFH- und Vogelschutzgebiete auf europäischer Ebene geschützt.

 

Durch die nun beantragten vier Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von immerhin 240 Metern, sieht die Stadt Wegberg jedoch die erhebliche Gefahr, dass die gemeinsamen Bestrebungen zur Förderung des Kurzzeittourismus konterkariert werden. Der Wert der Landschaft als wesentliche Voraussetzung für die landschaftsgebundene ruhige Erholung ist auch weiterhin in den Vordergrund zu stellen. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung aus dem Jahre 2016, im Rahmen der Ausweisung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen, ist festzustellen, dass die hierbei gemachte Aussage, die künftigen Windenergieanlagen würden eine Gesamthöhe von 150 oder 200 Metern erreichen, nicht mehr zutrifft. Durch die beantragte Anlagenhöhe von nun 240 Metern werden die Beeinträchtigungen aus heutiger Sicht noch verschärft. Neben dieser beträchtlichen Höhe der Anlagen werden die Eingriffe in das Landschaftsbild durch die Lage auf der Kuppe des Höhenzuges deutlich verschärft.

 

Durch die geplanten Windenergieanlagen wird sich, neben einer visuellen erheblichen Beeinträchtigung im Nah- und Fernbereich, insbesondere die Lärmbelastung deutlich erhöhen. Für ruhesuchende Besucher werden dadurch vermutlich große Bereiche der grenzüberschreitenden Wald- und Heideflächen unattraktiver. Es wird daher von Seiten der Stadt Wegberg die Gefahr gesehen, dass die „Nationalparkregion MeinWeg“ mit ihren für die touristische Entwicklung bedeutenden Premiumwanderwegen insgesamt an Bedeutung verlieren wird. Als Konsequenz ist eine deutliche Abnahme der Wirtschaftskraft im Sektor Tourismus zu befürchten. Hiervon wird insbesondere das im Nahbereich zur Vorhabenfläche befindliche Ausflugslokal „Dalheimer Mühle“ betroffen sein, welches einen wichtigen touristischen Anlaufpunkt innerhalb des Stadtgebietes Wegberg darstellt.

Der den Antragsunterlagen beigefügte UVP-Bericht kommt im Kapitel 4.1.5 zwar zu dem Ergebnis, dass „die Möglichkeit der ruhigen, landschaftsgebundenen Erholung bezogen auf das Gesamtgebiet grundlegend erhalten (bleibt) “, gleichwohl wird aber auch gutachterlich attestiert, dass „im Nahbereich der Windenergieanlagen diese allerdings v.a. akustisch wahrnehmbar sein (werden).“

 

In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, dass mit der geplanten Errichtung der beantragten Windenergieanlagen nicht nur mit der enormen Anlagenhöhe Beeinträchtigungen einhergehen, sondern auch eine deutliche Veränderung des betroffenen Waldbereiches verbunden sein wird. Alleine für das Fundament je Anlage wird eine Fläche von ca. 573 qm benötigt. Darüber hinaus werden dauerhaft befestigte Flächen (z.B. als Kranstellflächen) in einer Größe von 1.539 qm bis 2.129 qm pro Anlage benötigt. Der Waldcharakter wird sich daher nicht nur durch die Anlagen selbst, sondern auch durch die erforderlich werdenden Infrastrukturmaßnahmen deutlich verändern und dadurch für Besucher unattraktiver.

 

Neben der Beeinträchtigung durch die beantragten Windenergieanlagen auf die Belange der Naherholung und des Kurzzeittourismus sind in erster Linie die Auswirkungen der angrenzenden Wohnbevölkerung in den Blick zu nehmen. Hierbei sind insbesondere die Lärmimmissionen von Bedeutung. Die Anlagen weisen Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung, nach den vorgelegten Unterlagen, von lediglich 767 Metern auf. Im Zuge der Schallimmissionsprognose wurde die planungsrechtliche Beurteilung der betroffenen Wohngebäude bei der Stadtverwaltung Wegberg durch den Gutachter abgefragt. Hierbei wurden für die Immissionspunkte IP03a (Mühlenstraße 5), IP04a (St. Rochusweiler 25), IP17 (Unter den Buchen 47) die Schutzwürdigkeit „Reines Wohnen (WR)“ vorgegeben. Im Gutachten werden die Immissionsrichtwerte jedoch hier für „Allgemeines Wohnen (WA)“ und somit um 5 dB(A) erhöht angesetzt, mit der Begründung, dass diese Wohngebiete direkt an den Außenbereich angrenzen und daher ein geeigneter Zwischenwert herangezogen werden kann. Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar. Dem Schutz der vorhandenen Wohnbevölkerung ist aus Sicht der Stadt Wegberg oberste Priorität einzuräumen. Daher ist im Rahmen der Schallprognose die Einhaltung der Immissionsrichtwerte für „Reines Wohnen“ (nachts 35 dB (A)) nachzuweisen. Selbst bei den entfernt gelegenen Immissionspunkten IP 03b (Hessenfeld 58), IP 04b (St. Rochusweiler 18) und IP 05 (Rosenthaler Straße 26) kann jedoch dieser Wert nicht eingehalten werden und wird um 1 dB (A) überschritten.

 

Nach den Aussagen des vorliegenden Brandschutzkonzeptes wird von Seiten der Stadt Wegberg angezweifelt, dass der Schutz und die Sicherheit der zu den geplanten Windenergieanlagen angrenzenden Wohnbevölkerung sichergestellt werden kann. Durch die Lage der geplanten Anlagen im Wald ist insbesondere in trockenen Sommern nicht auszuschließen, dass im Brandfall ein rasches Übergreifen der Flammen, insbesondere aufgrund der vorherrschenden Westwindrichtung, auf die Wohnbebauung stattfindet und der Schutz der Bevölkerung nicht sichergestellt werden kann. Eine wie im Brandschutzkonzept dargestellte „Absperrung der Flächen um eine brennende Anlage“ reicht hierbei bei weitem nicht aus.

 

Durch die Lage der geplanten Windenergieanlagen innerhalb der Erdbebenzone II ist sicherzustellen, dass diese Anlagen erdbebensicher errichtet werden und hiervon keine Gefahren ausgehen.

 

Hinsichtlich der durch zwei der Windenergieanlagen (WEA 1 und WEA 4) ausgelösten Abstandsflächen wird angemerkt, dass diese durch Baulasten auf Grundstücken im Wegberger Stadtgebiet zu sichern wären. In diesem Zusammenhang wird von Seiten der Stadt Wegberg darauf hingewiesen, dass die für die Windenergieanlage WEA 1 erforderliche Übernahme der Baulast auf dem stadteigenen Flurstück 10 (Wirtschaftsweg) nicht in Aussicht gestellt wird.

 

Zusammenfassend wird somit von Seiten der Stadt Wegberg angeregt, aus den vorgenannten Gründen, von einer Genehmigung der beantragten Windenergieanlagen im „Birgeler Wald“ abzusehen.

 

 

 

2. Antrag der CDU-Fraktion vom 03.12.2019

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.12.2019 hat die CDU-Fraktion folgenden Antrag gestellt:

Im Falle einer Genehmigung durch den Kreis Heinsberg soll der Klageweg beschritten werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine externe Fachanwaltskanzlei zu beauftragen.

 

Die Verwaltung geht nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, dass hierfür ein Stundenhonorar von mindestens 300,00 € zzgl. MWSt. anzusetzen ist. Entsprechende Haushaltsmittel müssen dann im Haushalt 2020 bereitgestellt werden.

 

 

 

3. Bürgerantrag vom 05.12.2019

 

Durch zwei Bürger der Stadt Wegberg wurde der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Bürgerantrag eingereicht. Hierin werden erhebliche Bedenken gegen die Errichtung der Windenergieanlagen geäußert und die Beauftragung eines Fachanwaltes in Verbindung mit der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln beantragt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Zu 1.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Errichtung von vier Windenergieanlagen, die im Sachverhalt wiedergegebene Stellungnahme abzugeben.

 

Zu 2.

Ein Beschluss erfolgt in der Sitzung nach Beratung.

 

Zu 3.

Der Rat nimmt den Bürgerantrag vom 05.12.2019 zur Kenntnis.

Ein Beschluss erfolgt in der Sitzung nach Beratung.

 

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Anlagen

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