Entscheidungsvorlage - VO/0027/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 10.11.2019 beantragt Herr Christoph Wassenberg gemäß § 24 GO NW die Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigentafel an der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 57 in Rath-Anhoven.

 

Zur Begründung führt er aus, dass sich am 18.09.2019 mehr als 40 Anwohner und Anlieger der B 57 (Ortsbereich) getroffen hätten und die allgemeine Verkehrssicherheit und den Verkehrslärm als Probleme identifiziert hätten.

 

Die Beschwerden zeigten die im innerörtlichen Bereich gefahrenen Geschwindigkeiten auf. Die angeordneten 50 Km/h würden von einigen Verkehrsteilnehmern erheblich überschritten und das vor allem außerhalb der Zeiten des Berufsverkehrs. Mit diesen Verstößen gegen die Verkehrssicherheit ginge der Verkehrslärmpegel einher.

 

Herr Wassenberg weist im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit  darauf hin, dass es innerhalb der Ortslage nur eine Stelle für die Fußgänger zu einer sicheren Querung der Bundesstraße gebe. An allen anderen Stellen berge eine Querung auf Grund der Verkehrsdichte ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Besonders wird hier die zweite Bushaltestelle ohne sichere Fußgängerquerung genannt.

 

Seitens der Verwaltung als Straßenverkehrsbehörde wird die Situation ähnlich beurteilt. Da die B 57 die immense Verkehrslast von und in Richtung

Mönchengladbach zu tragen hat, ist es Aufgabe aller Beteiligten eine sichere und leistungsfähige Verkehrsführung zu schaffen, damit der Verkehrsfluss gewährleistet ist. Vom Ausbauzustand der B 57 her wäre grundsätzlich sogar eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h innerhalb der Ortsdurchfahrt möglich.

 

Unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Möglichkeiten hält die Verwaltung den Antrag eine Geschwindigkeitsanzeigentafel variabel an verschiedenen Stellen

der Ortsdurchfahrt aufzustellen für sehr sinnvoll. Vielfache Erfahrungen aus anderen Städten zeigen deutlich, dass auf diese Art eine Sensibilisierung der Fahrzeugführer zu erreichen ist. Um diesen Effekt zu erreichen, sollte eine solche Anzeige allerdings für beide Fahrtrichtungen gleichzeitig, also doppelt, aufgestellt werden.

Prävention in Bezug auf Gefahren des Straßenverkehrs gehört zu den Pflichtaufgaben der Straßenverkehrsbehörden. Auch wenn elektronische Geschwindigkeitsanzeigen nicht zu den Verkehrszeichen im Sinne des § 39 der Straßenverkehrsordnung gehören und eine pflichtige Beschaffung darstellen, gelten sie als Mittel zur Selbstkontrolle und Verkehrsberuhigung. Sie dienen damit der Durchsetzung der mit VZ 310 angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und können als mobile Anlagen bei Bedarf auf weiteren Straßenabschnitten im Stadtgebiet eingesetzt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die erforderlichen Mittel sind im Rahmen der Haushaltsberatung als Investition zum Produkt 120 201 “verkehrsleitende und verkehrslenkende Maßnahmen“ für das Haushaltsjahr 2020 zusätzlich zu veranschlagen.

Überschläglich belaufen sich die Kosten für zwei Anzeigetafeln in Akku betriebener Ausführung auf rund 5.500,00 €, in solar betriebener Ausführung

auf etwa 7.200,00 €.

 

Alternativen:

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr beauftragt die Verwaltung,

zwei mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln zu beschaffen und zunächst im Bereich der B 57 Ortsdurchfahrt Rath-Anhoven an geeigneten Stellen aufzustellen.

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Anlagen

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