Entscheidungsvorlage - VO/0028/20
Grunddaten
- Betreff:
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Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NW Verbesserung der Sicherheit des Schulweges zur Grundschule an der Echter Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr (TKSV)
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Entscheidung
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04.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Bürgerantrag gemäß § 24 GO NW vom 31.12.2019 beantragt Frau Kerstin Schulz verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Schulweges zur Grundschule an der Echter Straße. Zu diesem Antrag sind 129 Unterschriften in Form einer Onlinepetition hinzugekommen.
Die Thematik wurde bereits in der örtlichen Presse aufgegriffen und beschäftigt die Verwaltung bereits seit längerer Zeit.
Die derzeitige Verkehrsregelung auf der Echter Straße wird im Bürgerantrag beschrieben. Bedauerlicher Weise kommt es vor allem zur Schulzeit immer wieder zu dichtem Verkehr auf dieser Anliegerstraße. Dabei verhält sich der Verkehrsteilnehmer, der die Grundschule anfährt, nicht verkehrswidrig, wenn er die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und die angeordneten Haltverbote einhält. Untersagt ist auf der Echter Straße der reine Durchgangsverkehr von und zur Beecker Straße.
Beantragt wird die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Spielstraße).
Gemäß der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu den §§ 39 bis 43 StVO, hier Zeichen 325. 1 und 325.2 (Verkehrsberuhigter Bereich) ist folgendes festzustellen:
Ein Verkehrsberuhigter Bereich kommt nur in Betracht, wenn die Straße nur von sehr geringem Verkehr frequentiert wird. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein. Dies bedeutet, dass der Bereich baulich so angelegt sein muss, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorliegt. In der Regel wird der niveaugleiche Ausbau (Pflasterung), durch Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen erreicht.
Diese Voraussetzungen sind auf der Echter Straße derzeit nicht gegeben. Insbesondere ist zu beachten, dass die Echter Straße bis zur Markusstraße (kommend von der Beecker Straße) als Zubringer zu zwei weiteren Schulen sowie einem Kindergarten dient.
Im Bereich der Grundschule ist bei einem entsprechenden Ausbau dieses Teilbereiches dennoch zu berücksichtigen, dass hier dienstleistende Anlieger wohnen, welche Kundenverkehr haben.
Sollte die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches umgesetzt werden, ist der verkehrsberuhigte Ausbau im Bereich der Grundschule zu planen und in den kommenden Haushaltsjahren als Investitionsmaßnahme vorzusehen.
Da die Verwaltung das Anliegen Verbesserung der Schulwegsicherheit teilt, wurden bereits in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen, welche die Verkehrsdichte vor Allem in den Morgen- und Mittagsstunden (Schulverkehr) für die Echter Straße reduzieren sollen. Damit wurde die Grachtstraße von der Maaseiker Straße aus in Fahrtrichtung des Gelderner Weges als Einbahnstraße geöffnet. So wurde die Möglichkeit für Eltern geschaffen, ihre Kinder im Bereich der Parkplätze an der Gracht und am Gelderner Weg bzw. an der Kreuzherrenstraße aus dem Kraftfahrzeug aussteigen zu lassen. Die Kinder haben ab dort die Möglichkeit den sicheren Schulweg unter Nutzung der Ampelkreuzungen (Fußgängerbedarfsampeln) entlang der Kreuzherrenstraße zu nutzen.
Zur Verbesserung der Situation auf diesem Schulweg, wird die Verwaltung kurzfristig die Beleuchtungssituation entlang des Schulweges verbessern und somit dem Bürgerantrag entsprechen.
Darüber hinaus wird seitens der Verwaltung an der Einmündung des Gelderner Weges der Querungsbereich zur Grundschule rot eingefärbt und durch Beschilderungen mit VZ 136 „Kinder“ sowie des Zusatzzeichens VZ 2303 „Schulweg“ als Bereich für erhöhte Aufmerksamkeit hervorgehoben.
Begleitend wurde bereits durch die Schulleitung der Erich Kästner Grundschule der frühere Haupteingang in den Bereich Zugang zum Schulhof/Pausenhalle verlegt. Die Verwaltung als Straßenverkehrsbehörde plant eine Veränderung der bestehenden Beschilderung zum ruhenden Verkehr. So soll entsprechend dem Bürgerantrag der Lehrerparkplatz, im Bereich des alten Haupteinganges, beschildert werden.
Die im Bürgerantrag durch Frau Schulz beantragte zusätzliche Verkehrsampel an der Einmündung der Kreuzherrenstraße in die Maaseiker Straße wird im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ampelanlage am Grenzlandring im Zuge des Neubaus der neuen Feuerwache einbezogen.
Die Verwaltung wird kurzfristig eine Pressemitteilung über alternative Parkplätze und Haltemöglichkeiten im Bereich des Schulweges zur Erich-Kästner-Grundschule veröffentlichen. Zeitgleich plant die Schule einen gleichlautenden Elternbrief in Umlauf zu bringen, um auf das Verkehrsverhalten entsprechend einzuwirken.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die bereits geplanten Verbesserungen zeitnah umzusetzen sowie die Möglichkeiten eines Ausbaus der Echter Straße zum verkehrsberuhigten Bereich zu prüfen und die hieraus entstehenden Kosten zu schätzen.
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, die Antragstellerin über den Sachstand zu informieren und den Beratungspunkt in eine spätere Sitzung des Ausschusses erneut einzubringen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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219,9 kB
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