Mitteilungsvorlage - VO/0029/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

Herr Robert Horras beantragt mit Bürgerantrag  vom 02.01.2020 an der Kreuzung Beecker-/Kreuzherrenstraße die Anbringung eines leuchtenden Pfeilsignales für die Linksabbieger, welche von der Bahnhofstraße in Richtung Beecker Straße fahren. Hier wurde in der Vergangenheit keine Linksabbiegerspur angelegt. Durch die zusätzliche Ampelsignalisierung sollen Verkehrsbehinderungen durch Linksabbieger vermieden werden.  Der grüne Pfeil links zeigt  dann an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist, und der Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des Pfeiles befahren kann.

 

Ob die Möglichkeit einer baulichen Umrüstung dieser Ampelanlage besteht, kann von der Firma Swarco erst in der 5. / 6. Kalenderwoche beantwortet werden. Der entsprechend beauftragte Mitarbeiter wird, wenn die Möglichkeit gegeben ist, einen entsprechenden Kostenvoranschlag erstellen.

 

Neben diesen Kosten entstehen planerische Kosten, die je nach Schaltung des Grünpfeiles zwischen 1.000,00 € bei Schaltung in jedem Umlauf und 1.800,00 € bei Schaltung nur im Falle eines Rückstaus betragen können. 

 

Bei einer Schaltung nur im Falle eines Rückstaus bedarf es zusätzlich zu einer Lieferung und Montage des Steuergerätes eine Erfassungseinrichtung in Form von Schleife/Radar/Kamera. Dieser Kostenfaktor wird erfahrungsgemäß in einer Größenordnung von mindestens 4.000,00 € liegen.

 

Der Grünpfeil vermittelt dem Linksabbieger unbestritten ein Sicherheitsgefühl beim Abbiegen.

 

Da dieser Kreuzungsbereich  in der Unfallkommission des Kreises Heinsberg bisher nicht als Unfallhäufungspunkt eingestuft wurde, erscheint der Verwaltung auch mit Blick auf das Haushaltssicherungskonzeptes hier kein dringender Handlungsbedarf zu bestehen.

Für das Haushaltsjahr 2020 sind keine Mittel für eine solche Umrüstung einer Ampelanlage eingeplant.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, im nächsten TKSV den Antrag nach § 24 GO NW unter Einbeziehung der dann vorliegenden Kosteninformationen erneut zu beraten und dann gegebenenfalls eine Umsetzung im Haushaltsjahr 2021 einzuplanen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die generelle Möglichkeit und die Kosten für die bauliche Umrüstung der Ampel sind hier derzeit noch nicht bekannt. Diese Kosten werden mündlich in der Sitzung genannt, wenn diese bis dahin vorliegen.

Planungskosten sind im Haushaltsentwurf 2020 nicht veranschlagt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Antragssteller entsprechend über den Sachstand zu informieren.

 

 

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Anlagen

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