Entscheidungsvorlage - VO/0006/20
Grunddaten
- Betreff:
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Widerruf der Bestellung der Stadtkämmerin/ Neubestellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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30.01.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Kämmerin, Stadtverwaltungsrätin Sonja Kühlen wird am 23.02.2020 ihre gesetzlich vorgeschriebene Mutterschutzfrist beginnen.
Da noch nicht bekannt ist, für welchen Zeitraum Frau Kühlen Elternzeit in Anspruch nehmen und in welchem Umfang sie ihre Tätigkeiten bei der Stadt Wegberg im Anschluss daran wiederaufnehmen wird, ist bis auf weiteres das Amt „Kämmerer/Kämmerin“ neu zu besetzen.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung dem Rat vor, die Bestellung der Frau Kühlen zur Kämmerin vom 01.03.2016 mit Ablauf des 22.02.2020 zu widerrufen und Frau Stadtamtsrätin Nina Vieth, Fachbereichsleiterin Finanzwirtschaft, ab dem 23.02.2020 zur Kämmerin zu bestellen.
Frau Vieth hat dem Bürgermeister gegenüber ihre Bereitschaft signalisiert, diese Aufgabe zu übernehmen und ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 27 Stunden zu erhöhen.
Herr Stadtverwaltungsrat Marc Neumann wird ab dem 23.02.2020 den Fachbereich Finanzwirtschaft als stellvertretender Fachbereichsleiter als Vollzeitkraft unterstützen und überwiegend im Bereich der Liegenschaften tätig sein. Darüber hinaus vertritt er die Fachbereichsleiterin in Abwesenheitszeiten.
Die Mitbestimmungsgremien haben der beabsichtigten Maßnahme zugestimmt.
Mit einer Bestellung würden folgende organschaftlichen Befugnisse übertragen:
- Entscheidungen über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 83 Absatz 1 GO NRW.
- Sperrung der im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen und Verpflichtungen sowie Unterrichtungspflicht gemäß § 25 KomHVO NRW.
Die vorgenannten personellen Regelungen stellen aus Sicht der Verwaltung die am besten geeignete Möglichkeit dar, um die aktuell anstehenden Aufgaben im Fachbereich Finanzwirtschaft zielgerichtet erledigen zu können.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Bestellung der Stadtverwaltungsrätin Sonja Kühlen zur Kämmerin vom 01.03.2016 mit Ablauf des 22.02.2020 zu widerrufen.
Gleichzeitig empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Stadtamtsrätin Nina Vieth mit Wirkung zum 23.02.2020, zur Stadtkämmerin zu bestellen und ihr damit die im Sachverhalt genannten organschaftlichen Befugnisse zu übertragen (siehe zu beiden Beschlussvorschlägen auch § 73 Abs. 3 Satz 2 Gemeindeordnung NRW und § 18 Hauptsatzung der Stadt Wegberg).
Auf die Durchführung einer Wiederbesetzungssperre, die laut Ratsbeschluss vom 13.09.2011 für die Dauer von sechs Monaten (hier bis zum 23.08.2020) gelten würde, wird verzichtet.
