Entscheidungsvorlage - VO/0031/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 13.12.2019 endete die Dienstzeit des ehrenamtlichen stellvertretenden Wehrleiters Thomas Hoffmann.

 

Daher fand am 16.01.2020 die gemäß § 11 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vorgeschriebene Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wegberg durch den Bürgermeister und unter Beteiligung des Kreisbrandmeisters statt.

 

Der Bürgermeister hatte alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wegberg zu dieser Anhörung eingeladen. Die Anhörung der Feuerwehr stellt keine Wahl oder Abstimmung dar. Sie dient dem Kreisbrandmeister dazu, sich einen Eindruck vom Rückhalt des von ihm vorzuschlagenden Kandidaten innerhalb der Feuerwehr zu machen.

 

Im Anhörungsverfahren wurde von keinem der anwesenden Feuerwehrleute Einwände gegen eine erneute Bestellung des Herrn Stadtbrandinspektor Thomas Hoffmann zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr erhoben.

 

Nach dieser Anhörung, die keine bindende Wirkung auf das Vorschlagsrecht des Kreisbrandmeisters hat, schlägt Herr Kreisbrandmeister Klaus Bodden mit Empfehlungsschreiben vom 20.01.2020 dem Rat der Stadt Wegberg vor, Herrn Stadtbrandinspektor Thomas Hoffmann erneut als stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wegberg unter Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis zu bestellen.

 

Als Stadtbrandinspektor verfügt Herr Thomas Hoffmann über die nach der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) geforderte fachliche Eignung. Die persönliche Eignung des Herrn Thomas Hoffmann ist ausweislich seiner Leistungen während der bisherigen Dienstzeit als stellvertretender Wehrleiter gegeben. Herr Thomas Hoffmann erklärte sich zur Übernahme des Amtes für eine weitere Amtszeit bereit.

 

Die Aushändigung der Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Wehrleiter unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit wird durch den Bürgermeister der Stadt Wegberg vorgenommen, sobald der Rat die Bestellung beschlossen hat.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Mittel für die Aufwandsentschädigung stehen beim Produkt 02 15 00 Gefahrenabwehr unter dem Sachkonto 54 21 00 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten zur Verfügung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg bestellt Herrn Stadtbrandinspektor Thomas Hoffmann für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wegberg.

 

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Anlagen

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