Entscheidungsvorlage - VO/0038/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Werbegemeinschaft Wegberg e. V. beantragte am 14.11.2019 gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) für das Jahr 2020 vier verkaufsoffene Sonntage.

Die vier verkaufsoffenen Sonntage sollen mit folgenden Veranstaltungen stattfinden:

 

26.04.2020 Frühlingsfest mit Bücher-, Krammarkt, Fahrradmesse und Modenschau

05.07.2020 Wegberger Stadtfest mit Oldtimershow, Krammarkt und Trödelmarkt

23.08.2020 Streetfood-Festival

29.11.2020 Adventsmarkt zur „Wegberger Eisbahn"

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen an die Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und an die Kirchen sowie an die Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer wurden am 15.01.2020 verschickt. Verdi lehnte mit Schreiben vom 23.01.2020 die Sonntagsöffnungen ab, da die Sonn- und Feiertagsruhe insbesondere der Mitarbeiter geschützt werden sollte und keine Notwendigkeit für die Öffnung gesehen wird. Verdi erklärt, dass für die Öffnung rechtlich gesehen die Notwendigkeit eines Sachgrundes sowie eines nicht nur geringen öffentlichen Interesses angeführt werden müsste. Die Evangelische Kirche lehnt die Sonntagsöffnungen aber wegen der Bedeutung des Sonntages als Ruhetag ab. Die IHK Aachen sieht keine Bedenken und hält den Antrag für nachvollziehbar. Die IHK verweist darauf, die Veranstaltungsflächen vorzuhalten. Die Katholische Kirche lehnt die Öffnung an mehr als zwei Sonntagen ab und kann insbesondere für den 1. Adventsonntag keine Zustimmung geben. Ggfs. noch eintreffende Stellungnahmen werden in der Ratssitzung mündlich nachgetragen.

 

Nach § 6 Absatz 1 Satz 1 LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens acht Sonn- oder Feiertagen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Nach Satz 2 Nummer 1 liegt ein öffentliches Interesse insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Dabei muss es sich nicht um gewerberechtlich festgesetzte Veranstaltungen handeln. An den verkaufsoffenen Sonntagen sind folgende Veranstaltungen geplant, die das öffentliche Interesse rechtfertigen:

 

a) Büchermarkt mit Familientag am 26.04.2020

 

Der Büchermarkt mit Antiquariat (ca. 40 Stände) rund um die Kirche findet seit 2004 statt. Besucherresonanz: 8.000 Besucher*innen. Auf dem Rathausplatz ist zusätzlich ein Familientag geplant. Weiterhin findet eine Modenschau der umliegenden Geschäfte in der Fußgängerzone statt.

 

b) Stadtfest am 05.07.2020

 

Das Stadtfest (Antoniusmarkt) entwickelte sich aus der ehemaligen Kirmes heraus und wird somit ab dem Jahr 1950 gefeiert. Statt der Kirmes wurde ein Markt mit ca. 20 bis 30 Ständen um die Kirche und an der Straße Rathausplatz sowie in der Fußgängerzone ins Leben gerufen. Im vergangenen Jahr wurde die Besucherzahl auf 6.000 geschätzt. Darüber hinaus findet eine Oldtimerausstellung auf dem Rathausplatz statt. Weiterhin ist Wegberg Anlaufstelle für den Rheinischen Radwandertag. Zudem findet ein Flohmarkt am Weiher statt.

 

 

 

c) Streetfood-Festival 23.08.2020

 

Das Streetfood-Festival besteht aus 18 - 20 Imbissständen/-wagen sowie einem Getränkestand. Des Weiteren ist eine Bühne für Live-Musik-Darbietungen vorgesehen. Insgesamt wird die Fläche des Festivals ca. 1.000 qm einnehmen. Die Stände werden am Rathausplatz aufgebaut. Im letzten Jahr kamen an drei Tagen ca. 8.000 Besucher*innen.

 

d) Adventsmarkt zur „Wegberger Eisbahn" am 29.11.2020

 

Beim Adventsmarkt im Rahmen der „Wegberger Eisbahn“ handelt es sich um eine langjährige Traditionsveranstaltung, die dieses Jahr unter denselben Bedingungen wie in den Vorjahren durchgeführt werden wird. Ein Adventsmarkt mit Verkaufsöffnung existiert seit 1980. Seit 2010 ist er zusätzlich eingebunden in die „Wegberger Eisbahn“ (vormals: „Wegberger Winterzauber“). Letztes Jahr kam zusätzlich noch ein Weihnachtsmarkt der Kirche im Innenhof des Klosters hinzu, der sehr gut angenommen wurde. Im letzten Jahr kamen an zwei Tagen ca. 6000 Besucher *innen.

 

Die Verkaufsöffnung wird wie in den Vorjahren bei allen Veranstaltungen auf die ca. 25 Verkaufsstellen in der Wegberger Fußgängerzone, Hauptstraße, Passage Alt-Berk, An der Gracht, Karmelitergasse und Rathausplatz beschränkt sein. Hier ist die räumliche Nähe zwischen Veranstaltungsort und Geschäften nachweisbar gegeben. Die Quadratmeterzahl der geöffneten Geschäfte ist zudem bedeutend kleiner als die gesamte Veranstaltungsfläche jeder der obengenannten Veranstaltungen. Die jeweiligen Besucherzahlen belegen, dass die Veranstaltungen nicht von geringem öffentlichen Interesse sind.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt den Erlass der folgenden Ordnungsbehördlichen Verordnung:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen (26.04.2020, 05.07.2020, 23.08.2020 und 29.11.2020)

 

Aufgrund des § 6 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172), und der §§ 27 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 741, ber. 2019 S. 23), wird von der Stadt Wegberg als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom ………folgende Verordnung erlassen:

 

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt den Erlass der folgenden Ordnungsbehördlichen Verordnung:

 

§ 1

 

Verkaufsstellen, in den nachfolgend aufgeführten Straßen, dürfen an den Sonntagen, 26.04.2020, 05.07.2020, 23.08.2020 und 29.11.2020 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:

Wegberger Fußgängerzone, 41844 Wegberg auf der Hauptstraße, Passage Alt-Berk, An der Gracht, Karmelitergasse und Rathausplatz.

 

§ 2

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft.  

Loading...