Entscheidungsvorlage - VO/0034/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Bezug auf die Vorlage VO/0014/20 und einer redaktionellen Änderung in § 4 ist auch die Hauptsatzung der Stadt Wegberg vom 22. Februar 2017 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 19. Dezember 2018, gem. § 7 Absatz 3 Satz 3 GO NRW durch Beschluss der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder, zu ändern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die nachstehende Zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wegberg:

 

Zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wegberg vom …

Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund von § 7 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes 11. April 2019 (GV. NRW. S 202), in seiner Sitzung am 18.02.2020 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Stadt Wegberg vom 22. Februar 2017 wird wie folgt geändert:

  1. In § 4 Absatz 3 Satz 2 HS 2 wird das Wort „Frauenförderplans“ durch das Wort „Gleichstellungsplans“ ersetzt.

 

  1. § 15 Absatz 7 wird wie folgt geändert:

a)     Die Buchstaben a) b) und c) werden gestrichen.

b)     Die bisherigen Buchstaben d), e), f) und g) werden zu den Buchstaben a), b), c) und d).

 

Artikel 2

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

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