Entscheidungsvorlage - VO/0042/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  1. Mittelverwendung KInvFG – 1. Kapitel


Sachverhalt:

 

In der Vorlage VO/0056/18 zur Ratssitzung am 24.04.2018 wurde über den aktuellen Sachstand der Mittelverteilung des Kommunalinvestitionsfördergesetztes (KInvFöG) seitens der Verwaltung informiert.

Hier wurde die Maßnahme 011304H255 „Erneuerung der Wärmeversorgungs- und
Lüftungstechnischen Anlage im Bautriebshof“ zur Förderung über das Kapitel 1 KInvFöG mit einem Förderbetrag von 612.000 € genannt. Nach aktuellen Erkenntnissen wird die Maßnahme nicht vollständig in 2020 abgenommen.

Gemäß des §5 (1) KInvFöG können im Jahr 2021 nur Finanzhilfen für Investitionsvorhaben oder selbstständige Abschnitte von Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31.12.2020 vollständig abgenommen wurden und die im Jahr 2021 vollständig abgerechnet werden. Mit Mitteilung vom 06.05.2019 der Bezirksregierung wurde der Zeitraum des Mittelabrufs auf das erste Halbjahr 2021 festgesetzt.

Somit kann die Maßnahme am Baubetriebshof nicht über das KInvFöG Kapitel 1 gefördert werden. Die Verwaltung schlägt nun folgende Maßnahmen zur Förderung über das Kontingent in Höhe von 612.000 € vor:

  1. 011304H926 - Erweiterung des Kindergarten Harbeck

 

Nach Mitteilung der Verwaltung vom 25.06.2019 mit der Vorlage VO/0169/19 an den WBUV belaufen sich die Kosten nach aktuellem Kostenanschlag auf 939.962,- € zuzüglich der Einrichtung/Ausstattung in Höhe von 12.000 €. Weiter wurde mitgeteilt, dass voraussichtlich ein Betrag von 217.091 € seitens des Kreises Heinsberg aus dem diesem zugeteilten KInvFöG-Budget zur Verfügung gestellt werden soll sowie 540.000 € aus dem U6-Investitionsprogramm des Bundes beantragt worden sind. Für beide Fördersummen liegen derzeit keine Bescheide vor.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit 28.000,- € angemeldet. Insgesamt ergibt sich hieraus ein ungedecktes Kostendelta von ca. 223.000 € und somit ein Förderbetrag von 200.700,- €.

 

  1. 011304H571 - Erweiterung KiGa Merbeck

Mit Vorlage VO/0269/19 zum Ausschuss für den WBUV vom 01.10.2019 wurde seitens der Verwaltung über die Kostenentwicklung aktueller Baumaßnahmen, hier die Erweiterung der Kindertagesstätte Merbeck informiert.

 

Nach der neuesten vorliegenden Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten auf 1.104.750,- €. Hinzu kommen 41.000,- € für die Einrichtung und Ausstattung. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage vorgesehen. Weiter wurde über einen Förderantrag im Rahmen des U6-Investitionsprogramms des Bundes in Höhe von 486.000,- € informiert. Der Bescheid liegt derzeit noch nicht vor.

 

Hieraus ergibt sich ein nicht gedecktes Kostendelta von insgesamt 679.250 €. Ein Teil dieses Kostendeltas kann über das Restbudget des Kapitel 1 gefördert werden. Der Förderbetrag beläuft sich auf 411.300 €.

 

Somit können die Finanzierungsmittel des Baubetriebshofes anderweitig verplant und innerhalb der gesetzlichen Vorgaben abgerufen werden. Die Sanierung des Baubetriebshofes wird wie im letzten WBUV vom 28.01.20 berichtet über ptj-Mittel gefördert. Außerdem wird die Verwaltung weiterhin versuchen, weitere Fördermittel für die Sanierung des Baubetriebshofes zu akquirieren.             

 

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Finanz. Auswirkung

Alternativen:

Sollte die Umverteilung nicht stattfinden, besteht bei nicht rechtzeitiger Beendigung der Maßnahme am Baubetriebshof kein Zugriff mehr auf die Mittel des KInvFöG, Kapitel 1.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt Kenntnis.

 

 

 

 

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