Entscheidungsvorlage - VO/0132/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Errichtung eines Bolzplatzes in Wegberg-Harbeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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13.06.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mehrere
Kinder und Jugendliche aus dem Bereich Harbeck / Innenring haben den Antrag zur
Errichtung eines Bolzplatzes gestellt (siehe Anlage 1). Sie erklären, dass
viele Eltern bereit wären, bei der Errichtung mitzuhelfen, jedoch zugleich
rechtliche Probleme bei der Errichtung eines privaten Platzes gesehen werden.
Die Antragsteller bitten die Stadt Wegberg um Mithilfe. Der Antrag wurde von 70
Kindern und Jugendlichen unterschrieben.
Die
Verwaltung befürwortet zunächst die Eigeninitiative der Kinder und
Jugendlichen. In einer Zeit, in der allgemein ein Bewegungsdefizit in der
Gesellschaft festgestellt wird, sollte es auch auf der Ebene der Stadtplanung
Wegberg Zielsetzung sein, durch geeignete
Maßnahmen dieser Negativentwicklung entgegenzusteuern.
Vor
diesem Hintergrund wurde erst jüngst innerhalb des Innenringes (Entfernung ca.
1,9 km von Harbeck) der Spielplatz „In der Heide“ unter Mitwirkung
einer Arbeitsgruppe aus dem Stadtmarketing im Sinne der
„kinderfreundlichen Stadtgestaltung“ eingerichtet. Diese Fläche,
die verschiedene Spielbereiche aufweist,
wird sehr gut von den Kindern und
Jugendlichen angenommen.
Für
ältere Jugendliche wurden im Bereich der Sportanlagen / Hallenbad bereits vor
einigen Jahren die Skateranlage und angrenzend ein öffentlich zugänglicher
Bolzplatz (Entfernung ca. 2,2 km) errichtet. Dieser Bereich wurde jüngst auf
Initiative von Jugendlichen durch eine Wetterschutzhütte zusätzlich
aufgewertet.
Die
Antragsteller aus dem Bereich Harbeck / Innenring bitten jedoch um Mithilfe zur
Errichtung eines Bolzplatzes in unmittelbarer Wohnortnähe. Bei einer
Standortsuche in diesem Bereich ist jedoch zu beachten, dass der Bereich Harbeck überwiegend bereits
mit Wohnbebauung belegt ist. Bei einer Ausweisung eines Bolzplatzes sind
zunächst folgende Immissionsschutzgesichtspunkte zu beachten:
Nach
allgemeiner Rechtsprechung müssen junge Menschen sich austoben können. Die
dabei gezeigten Lebensäußerungen, auch die erzeugten Geräusche, sind
grundsätzlich allen anderen Menschen zumutbar. Wer Kinderlärm als lästig
empfindet, so das OVG Nordrhein-Westfalen, hat selbst eine falsche Einstellung
zu Kindern. Gleichwohl sind die Bedürfnisse, insbesondere berufstätiger und
alter Menschen anders geartet und von Kindern im Rahmen der gegenseitigen
Rücksichtnahmeverpflichtung zu beachten.
Naturgemäß
gehen von Bolzplätzen erheblich höhere Lärmemissionen als von
Kinderspielplätzen aus. Das führt, insbesondere bei einer benachbarten Wohnbebauung
zu Unmut, die sich wegen des Verstoßes gegen die Rücksichtnahmeverpflichtung
oftmals gegen solche Plätze zu wehren versuchen. Bei der Entscheidung, ob ein
Standort für einen Bolzplatz geeignet ist, müssen die gesamten Umstände der
konkreten Situation ggf. über ein schalltechnisches Gutachten ermittelt und
bewertet werden. Um jedoch mögliche
Konflikte zwischen Bolzplatznutzung und Wohnnutzung im Vorhinein
entgegenzuwirken, sollte auf eine Ausweisung eines Bolzplatzes im Nahbereich
zur vorhandenen bzw. geplanten Wohnbebauung generell verzichtet werden.
Somit
kämen für eine Bolzplatznutzung lediglich größere Freibereiche in Frage. Im
Bereich Harbeck / Innenring würden zwei Freibereiche als potenzielle Standorte
zur Verfügung stehen:
- Ein Freibereich
stellt sich derzeit noch zwischen den Straßen Schwalmweg, Venloer Straße
und Kringskamp dar. Dieser Bereich soll nach den Zielsetzungen des
Flächennutzungsplanes mittel- bis langfristig einer Wohnbebauung zugeführt
werden. Eine Arbeitsgruppe aus dem Stadtmarketing hat dazu ein erstes
Gestaltungskonzept unter dem Motto „Wohnen am Wasser“
entwickelt. Inwiefern bei der Aufstellung eines zukünftigen
Bebauungsplanes ein Bolzplatz ausgewiesen und wann mit einer Realisierung
dieses Wohngebietes gerechnet werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt
nicht zu beantworten. Somit scheidet eine kurzfristige Umsetzung eines
Bolzplatzes an diesem Standort aus.
Im städtischen Eigentum befinden sich in diesem Bereich keine Flächen.
- Die Flächen
zwischen Rurweg, Venloer Straße, Ryther Weg und Grenzlandring werden
derzeit noch überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der Rat hat
bekanntlich hierfür einen Bebauungsplan für eine zusätzliche
Wohnbauentwicklung verabschiedet. Es ist beabsichtigt, nach dem inzwischen
erfolgten Abschluss des Umlegungsverfahrens dieses Wohngebiet in den
nächsten Jahren zu realisieren. Der Bebauungsplan setzt eine 600 qm große
Fläche für einen Kinderspielplatz fest. Ein Bolzplatz kann nach den
Festsetzungen des Bebauungsplanes auf dieser Fläche aufgrund der
zukünftigen unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung nicht realisiert werden.
Sofern von den Eltern
der antragstellenden Kinder und Jugendlichen jedoch ein geeignetes Grundstück
zur Verfügung gestellt werden kann und die Herrichtung und Pflege übernommen
wird, besteht die Bereitschaft der Verwaltung ein derartiges Vorhaben zu
unterstützen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen im Sachverhalt zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Antragsteller in diesem Sinne
schriftlich zu informieren und in einem Gespräch zu klären, ob eine geeignete
private Fläche für eine Bolzplatznutzung zur Verfügung steht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,5 kB
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