Entscheidungsvorlage - VO/0132/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mehrere Kinder und Jugendliche aus dem Bereich Harbeck / Innenring haben den Antrag zur Errichtung eines Bolzplatzes gestellt (siehe Anlage 1). Sie erklären, dass viele Eltern bereit wären, bei der Errichtung mitzuhelfen, jedoch zugleich rechtliche Probleme bei der Errichtung eines privaten Platzes gesehen werden. Die Antragsteller bitten die Stadt Wegberg um Mithilfe. Der Antrag wurde von 70 Kindern und Jugendlichen unterschrieben.

 

Die Verwaltung befürwortet zunächst die Eigeninitiative der Kinder und Jugendlichen. In einer Zeit, in der allgemein ein Bewegungsdefizit in der Gesellschaft festgestellt wird, sollte es auch auf der Ebene der Stadtplanung Wegberg Zielsetzung sein, durch geeignete  Maßnahmen dieser Negativentwicklung entgegenzusteuern.

 

Vor diesem Hintergrund wurde erst jüngst innerhalb des Innenringes (Entfernung ca. 1,9 km von Harbeck) der Spielplatz „In der Heide“ unter Mitwirkung einer Arbeitsgruppe aus dem Stadtmarketing im Sinne der „kinderfreundlichen Stadtgestaltung“ eingerichtet. Diese Fläche, die verschiedene Spielbereiche  aufweist, wird sehr gut von den Kindern und  Jugendlichen angenommen.

Für ältere Jugendliche wurden im Bereich der Sportanlagen / Hallenbad bereits vor einigen Jahren die Skateranlage und angrenzend ein öffentlich zugänglicher Bolzplatz (Entfernung ca. 2,2 km) errichtet. Dieser Bereich wurde jüngst auf Initiative von Jugendlichen durch eine Wetterschutzhütte zusätzlich aufgewertet.

 

Die Antragsteller aus dem Bereich Harbeck / Innenring bitten jedoch um Mithilfe zur Errichtung eines Bolzplatzes in unmittelbarer Wohnortnähe. Bei einer Standortsuche in diesem Bereich ist jedoch zu beachten,  dass der Bereich Harbeck überwiegend bereits mit Wohnbebauung belegt ist. Bei einer Ausweisung eines Bolzplatzes sind zunächst folgende Immissionsschutzgesichtspunkte zu beachten:

 

Nach allgemeiner Rechtsprechung müssen junge Menschen sich austoben können. Die dabei gezeigten Lebensäußerungen, auch die erzeugten Geräusche, sind grundsätzlich allen anderen Menschen zumutbar. Wer Kinderlärm als lästig empfindet, so das OVG Nordrhein-Westfalen, hat selbst eine falsche Einstellung zu Kindern. Gleichwohl sind die Bedürfnisse, insbesondere berufstätiger und alter Menschen anders geartet und von Kindern im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahmeverpflichtung zu beachten.

 

Naturgemäß gehen von Bolzplätzen erheblich höhere Lärmemissionen als von Kinderspielplätzen aus. Das führt, insbesondere bei einer benachbarten Wohnbebauung zu Unmut, die sich wegen des Verstoßes gegen die Rücksichtnahmeverpflichtung oftmals gegen solche Plätze zu wehren versuchen. Bei der Entscheidung, ob ein Standort für einen Bolzplatz geeignet ist, müssen die gesamten Umstände der konkreten Situation ggf. über ein schalltechnisches Gutachten ermittelt und bewertet werden.  Um jedoch mögliche Konflikte zwischen Bolzplatznutzung und Wohnnutzung im Vorhinein entgegenzuwirken, sollte auf eine Ausweisung eines Bolzplatzes im Nahbereich zur vorhandenen bzw. geplanten Wohnbebauung generell verzichtet werden.

 

Somit kämen für eine Bolzplatznutzung lediglich größere Freibereiche in Frage. Im Bereich Harbeck / Innenring würden zwei Freibereiche als potenzielle Standorte zur Verfügung stehen:

 

  1. Ein Freibereich stellt sich derzeit noch zwischen den Straßen Schwalmweg, Venloer Straße und Kringskamp dar. Dieser Bereich soll nach den Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes mittel- bis langfristig einer Wohnbebauung zugeführt werden. Eine Arbeitsgruppe aus dem Stadtmarketing hat dazu ein erstes Gestaltungskonzept unter dem Motto „Wohnen am Wasser“ entwickelt. Inwiefern bei der Aufstellung eines zukünftigen Bebauungsplanes ein Bolzplatz ausgewiesen und wann mit einer Realisierung dieses Wohngebietes gerechnet werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beantworten. Somit scheidet eine kurzfristige Umsetzung eines Bolzplatzes an diesem Standort  aus. Im städtischen Eigentum befinden sich in diesem Bereich keine Flächen.

 

  1. Die Flächen zwischen Rurweg, Venloer Straße, Ryther Weg und Grenzlandring werden derzeit noch überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der Rat hat bekanntlich hierfür einen Bebauungsplan für eine zusätzliche Wohnbauentwicklung verabschiedet. Es ist beabsichtigt, nach dem inzwischen erfolgten Abschluss des Umlegungsverfahrens dieses Wohngebiet in den nächsten Jahren zu realisieren. Der Bebauungsplan setzt eine 600 qm große Fläche für einen Kinderspielplatz fest. Ein Bolzplatz kann nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf dieser Fläche aufgrund der zukünftigen unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung nicht realisiert werden.

 

Sofern von den Eltern der antragstellenden Kinder und Jugendlichen jedoch ein geeignetes Grundstück zur Verfügung gestellt werden kann und die Herrichtung und Pflege übernommen wird, besteht die Bereitschaft der Verwaltung ein derartiges Vorhaben zu unterstützen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen die üblichen Personalkosten.

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen im Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Antragsteller in diesem Sinne schriftlich zu informieren und in einem Gespräch zu klären, ob eine geeignete private Fläche für eine Bolzplatznutzung zur Verfügung steht.

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Anlagen

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