Mitteilungsvorlage - VO/0055/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1.

Bedingt durch Mehrmengen, gegenüber den Ansätzen aus der Gebührenbedarfsberechnung 2019, bei den Abfallarten sowie für die Erstellung eines abfallrechtlichen Gutachtens, u. a. zur Einführung einer Biotonne, kam es im Jahr 2019 bei dem Produkt „Abfallwirtschaft“, Sachkonto „Sonstige Aufwendungen für Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen“ (11 02 00 / 5429 00), zu einem Fehlbetrag i. H. v. insgesamt 50.924,93 €.

 

Die Aufwendungen für die Abfallentsorgung gehören zu den Pflichtausgaben. Des Weiteren sollten zusätzliche Kosten durch Mahngebühren verhindert werden.

Daher war es notwendig, eine Mittelübertragung vorzunehmen. Die benötigten Mittel i. H. v. 50.924,93 € konnten komplett vom Produkt „Baubetriebshof“, Sachkonto „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ (01 18 00 / 5211 00), übertragen werden.

 

 

2.

Baumaßnahme „Umbau RÜ zum RÜB Anton-Raky-Straße“

Zur weitestgehenden Vermeidung von Mischwasserentlastungen sollen der vorhandene Regenüberlauf (RÜ) „Anton-Raky-Straße“ laut Genehmigungsbescheid vom 24.11.2014 und Verlängerungsbescheid vom 15.06.2018 in ein Regenüberlaufbecken (RÜB) umgebaut werden.

Diese Maßnahme ist Auflage der Bezirksregierung Köln und auch in Zukunft nicht zu vermeiden.

 

Nach Submission am 28.01.2020 standen für die Beauftragung der Maßnahme 71.492,21 € zu wenig zur Verfügung (Stand 03.03.2020):

110301T509 „Umbau RÜ zum RÜB„ HH2020

Ansatz:     384.749,60 €

bisher angeordnet:    - 5.033,70 €

Vormerkungen:                   - 31.208,11 €

noch verfügbar:    348.507,79 €

zu erwartende Zahlungen:  ca. - 420.000 €

(Bau, Bauleitung, Kampfmitteldetektion)           

Fehlbetrag:     - 71.492,21 €

 

Der Fehlbetrag wurde durch eine Mittelübertragung vom Sachkonto 110301T520 „Verlängerung Druckleitung vom RÜB z. KA Dalheim“ über 80.000 € ausgeglichen.

 

 

3.

Aufgrund gestiegener Energie- und Wartungskosten mussten, zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht, im Bereich der Straßenbeleuchtung Mittel von den Sachkonten 52 21 23 „Instandhaltung Brücken“ (29.012,01 €) und 52 21 21 „Instandhaltung Straßen durch Dritte“ (20.945,24 €) von insgesamt 49.967,25 €, auf das Konto „öffentliche Beleuchtung und Wartung“ übertragen werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-          Keine - 

 

Alternativen:

-          Keine -

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt vorab Kenntnis und wird zu einem späteren Zeitpunkt über die Mittelübertragungen beschließen.

 

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