Entscheidungsvorlage - VO/0069/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 31.01.2020 hat die SPD-Fraktion folgenden Antrag gestellt:

 

„Die Verwaltung stellt für die zur jeweiligen Wahl antretenden Parteien in jedem Wahlbezirk an zentraler Stelle mindestens eine Plakatwand zur Verfügung, an der jeweils ein Plakat zur anstehenden Wahl der Öffentlichkeit präsentiert werden kann.“

 

 

In seiner Sitzung am 11.02.2020 hat der Wahlausschuss der Stadt Wegberg gemäß § 4 Kommunalwahlgesetz das Stadtgebiet (Wahlgebiet) für die Kommunalwahlen 2020 in 18 Wahlbezirke eingeteilt.

Das bedeutet, dass in Wegberg an 18 öffentlichen Stellen (innerhalb der jeweiligen Stimmbezirke) eine Stellwand für Plakatwerbung zur Verfügung gestellt werden muss.

Es wird für die kommende Kommunalwahl von einer Werbefläche für 6-7 Parteien je Standort und einer Plakatgröße von DIN A 1 (Breite/hochkant: 59,4 cm x Höhe/Hochkant: 84,1 cm) ausgegangen.

Sodass sich hier eine Breite von insgesamt 415,8 cm je Wand ergibt.

Dieses Format ist für den Auf- und Abbau schlicht nicht vernünftig händel- und lagerbar, weshalb die Verwaltung vorschlägt je Standort 3 Wände von ca. 250cm Breite zu errichten. Die so entstehenden Wände hätten ein Maß von (ca.) 750cm Breite und 125cm Höhe.

Die Wände sollen zur Montage fest verbaute Stahlpfosten erhalten, welche wiederum an den einzelnen Standorten in dort einbetonierten Bodenhülsen aufgestellt werden können.

 

Die Multiplikation der 18 Standorte mit je 3 Wänden ergibt 54 Wände; Zur einfacheren Berechnung liegen der Kalkulation 60 Wände zu Grunde, wodurch beispielsweise an zwei exponierten Stellen im Stadtgebiet über den einzelnen Standort je Wahlbezirk hinaus Wände zur Anbringung der Plakate errichtet werden könnten.

 

Ein Aufstellen solcher Plakatwände ist allerdings auch nur unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes NRW und der Straßenverkehrsordnung möglich. Gegebenenfalls ist für das Aufstellen auf bestimmten Stellplätzen zusätzlich auch die Erlaubnis einer Sondernutzung vom zuständigen Fachbereich notwendig.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten:

Errichtung von Werbewänden zu Zwecken der Wahlwerbung

  1. Herstellung der Wände – fällt einmalig an

Kosten – Siebdruckplatten (250cm/125cm/ 18mm)

Einzelpreis (incl. Mwst.):

51,87€

51,87€*60Stck. =

3.112,37€

Ca. 3.150,00€

Kosten –

Kanthölzer (0berseitiger Abschluss)

Einzelpreis (incl. Mwst.):

5,88€

5,88€*60Stck.=

352,80€

Ca. 350,00€

Kosten für Kleinmaterial (Schrauben etc.)

 

(pauschal)

75,00€

Kosten für Lack (Versiegelung der äußeren + unteren Kante zum Schutz vor Feuchtigkeit)

Einzelpreis (incl. Mwst.):

19,04€

19,04€*1Dose=

19,04€

Ca. 20,00€

Kosten-

Rohrpfosten

Einzelpreis (incl. Mwst.):

27,73€

27,73€* 120Stck.=

3.327,24€.

Ca. 3.350,00€

Kosten Bodenhülsen, incl. Blindstopfen für Zeit zwischen den Wahlen

Einzelpreis (incl. Mwst.):

27,43€

27,73€* 120Stck.=

3.292,08€.

Ca. 3.300,00€

Kosten Rohrschellen zur Verbindung von Pfosten und Tafeln

Einzelpreis (incl. Mwst.):

2,68€

2,68€* 240Stck.=

642,60€.

Ca. 650,00€

 

 

 

 

 

Zeitbedarf zur Herstellung der Tafeln

2 AK á 2Tage

2*2*8,5Ak-h

 

= 34Ak-h á 42,00€

= 1.428,00€

 

Ca. 1.500,00€

 

 

 

 

 

 

Entsorgung Aushub für Bodenhülsen

L/B/H in cm

40/40/50 + Lockerung = 0,1m³

60 Löcher * 0,1m³

= 6m³

Einzelpreis (incl. Mwst.):

13,09€

13,09€*6m³= 78,54€

Ca. 80,00€

Materialbedarf – Beton für Bodenhülsen

(s.o.)

= 6m³

Einzelpreis (incl. Mwst.):

77,35€

77,35€*6m³=

464,10€

Ca. 470,00€

Zeitbedarf zur Herstellung der Fundamenthülsen

2 AK á 1 Arbeitswoche

2*39,0 Ak-h

= 78Ak-h á 42,00€

= 3.276,00€

Ca. 3.250,00€

Fahrzeug

 

39 Stunden

18,41€/h * 39Std.

= 717,99€

Ca. 720,00€

Gesamtkosten:

(ohne Personal > nur externe Kosten)

Ca. 11.445,00€

Gesamtkosten:

(einschließlich Personal + Fahrzeug)

Ca. 16.915,00€

 

Dieser Vermögensgegenstand ist über eine Nutzungsdauer von neun Jahren abzuschreiben (ca. 1.900,00€ /a). Es ist davon auszugehen, dass die aufgestellten Plakatwände über diesen Zeitraum hinaus nutzbar sind und sich somit für die Stadt rentieren.

 

  1. Auf-/ Abbau der Wände > fällt für jede Wahl an

Zeitbedarf für Transport zu den Standorten und zurück zur Lagestätte, incl. Auf- und Abbau

JE Wahl

2 AK á 4,0 Tage

2*4,0*8,5 Ak-h

= 68Ak-h á 42,00€

= 2.856,00€

Ca. 2.850,00€

Fahrzeug

 

34 Stunden

14,79€/h * 34Std.

= 502,68€

Ca. 500,00€

Gesamtkosten:

 

Ca. 3.350,00€

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Beschlussfassung nach Beratung.

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Anlagen

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