Entscheidungsvorlage - VO/0075/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Bürgermeister Stock hat zusammen mit der Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, Frau Petra Otten, am 25.03.2020 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) über die Erste Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen entschieden.

 

Auf die beiliegende Dringlichkeitsentscheidung VO/0074/20 wird insoweit verwiesen. Erste Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen wurde am 26.03.2020 bekannt gemacht.

 

Diese Entscheidung ist gem. § 60 Absatz 1 Satz 3 der Gemeindeordnung NRW in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW, nämlich den Erlass der Ersten Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen.

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