Entscheidungsvorlage - VO/0075/20
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 25.03.2020 hier: Erste Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren Verkaufsoffenen Sonntagen hier: Dringlichkeitsentscheidung nach §60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Beteiligt:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Karneth, Christine
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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28.04.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Bürgermeister Stock hat zusammen mit der Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, Frau Petra Otten, am 25.03.2020 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) über die Erste Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen entschieden.
Auf die beiliegende Dringlichkeitsentscheidung VO/0074/20 wird insoweit verwiesen. Erste Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen wurde am 26.03.2020 bekannt gemacht.
Diese Entscheidung ist gem. § 60 Absatz 1 Satz 3 der Gemeindeordnung NRW in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
