Entscheidungsvorlage - VO/0078/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Bürgermeister Stock hat zusammen mit der Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, Ratsfrau Petra Otten, im Wege einer Dringlichkeitserklärung nach § 60 Absatz 1  Satz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) über den Erlass der Elternbeiträge für die Monate März und April 2020 im Bereich der Offenen Ganztagschule entschieden.

 

Die Fraktionsvorsitzenden und die fraktionslosen Ratsmitglieder wurden hierüber bereits informiert.

 

Auf die beiliegende Dringlichkeitsentscheidung VO/0077/20 wird insoweit Bezug genommen.

 

Die Entscheidung ist gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 der GO NRW in der nächsten Ratssitzung zu genehmigen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW über den Erlass der Elternbeiträge im Bereich der Offenen Ganztagschule.

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