Mitteilungsvorlage - VO/0081/20
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage der Ratsfrau Annette Dahmen-Langela vom 08.04.2020 nach § 17 der Geschäftsordnung Wegberg Hier: Umgang mit dem Thema "Videokonferenz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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28.04.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 08.04.2020 die die fraktionslose Ratsfrau Annette Dahmen-Langela gem. § 17 der Geschäftsordnung Wegberg, folgende Anfrage gestellt:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
um die Ausbreitung des Corona Virus einzudämmen, wurden von den Ministerpräsidenten der deutschen Länder und der Bundeskanzlerin Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote angeordnet, die zu einem Beinahe-Stillstand des öffentlichen Lebens geführt haben und Auswirkungen auf die Arbeit der politischen Gremien der Stadt Wegberg hatten. Auch die für den Monat März anberaumten Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Integration und Soziales, des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe sowie des Haupt- und Finanzausschuss entfielen. Diese Vorgehensweise war – wie das von der Verwaltung im engen Austausch mit den Kreisbehörden praktizierte Krisenmanagement im Allgemeinen – sicherlich verantwortungsvoll und begrüßenswert.
Für die Zukunft gilt es jedoch sicherzustellen, auf eine derartige Pandemie oder ähnliche kurzfristige Einschränkungen des öffentlichen Lebens vorbereitet zu sein und die Arbeitsfähigkeit der demokratischen Gremien aufrechtzuerhalten. Für alle Beteiligten ist es sicherlich nicht zufriedenstellend, dass eilbedürftige Angelegenheiten nun im vereinfachten Verfahren und ohne jegliche Beratung mit den demokratisch gewählten Ratsmitgliedern entschieden werden. Seine Frage- und Kontrollrechte gegenüber der Verwaltung können die Ratsmitglieder derzeit außerdem nur schwerlich wahrnehmen.
Zwar zeigt sich die Verwaltung aktuell sehr bemüht, den Sonderfall nicht zum Regelfall werden zu lassen, wie die Initiative, die nächste Ratssitzung unter strengen Sicherheitsvorkehrungen im Forum stattfinden zu lassen, offenbart. Allerdings bleibt auch bei dieser Art der Zusammenkunft ein Restrisiko, das man durch eine stärkere Digitalisierung vermeiden könnte. Alle würden also davon profitieren, wenn die Landesregierung die gesetzliche Möglichkeit der Beratung der
Kommunalgremien mittels öffentlicher und datenschutzkonformer Videokonferenz eröffnen würde.
Uns ist bewusst, dass eine ausschließliche digitale Sitzung nach der geltenden Nordrhein- Westfälischen Kommunalverfassung derzeit nicht möglich ist, da diese die unmittelbare Teilnahme der gewählten Vertreterinnen und Vertreter in öffentlicher Sitzung vorsieht. Beides – Unmittelbarkeit der Teilnahme und auch die Öffentlichkeit – sind tragende Säulen des Demokratieprinzips. Sie sollen die unmittelbare Kontrolle der politischen Prozesse und Gremien durch Öffentlichkeit und Presse gewährleisten.
Hierzu möchten wir folgende Fragen an Sie richten:
1. Werden Sie sich beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen für die Eröffnung der gesetzlichen Möglichkeit der Beratung der Kommunalgremien, unter Einbezug der Öffentlichkeit, mittels öffentlicher und datenschutzkonformer Videokonferenzen einsetzen?
Antwort der Verwaltung zu 1:
Nein.
2. Werden Sie im Falle eines positiven Bescheids des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen dafür plädieren, dies in Wegberg bei Pandemien oder ähnlichen kurzfristigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens umzusetzen?“
Antwort der Verwaltung zu 2:
Entfällt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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75,7 kB
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