Mitteilungsvorlage - VO/0089/20
Grunddaten
- Betreff:
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Erhalt des Zuwendungsbescheides für die Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Schul- und Sportzentrum der Mühlenstadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Kenntnisnahme
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19.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt
In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe am 19.11.2019 hatte die Verwaltung im TOP 1.4 (VO/0308/19) die geplante Maßnahme „Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Schul- und Sportzentrum in Verbindung mit der Schaffung erforderlicher Archivräume für die Verwaltung“ vorgestellt. Der Ausschuss traf in der Sache keine Entscheidung und verwies die Vorlage an den Rat, der wiederum nach seiner Beratung am 17.12.2019 (TOP 4.2.5) die Vorlage an die Verwaltung zurückverwies zwecks Überarbeitung, Klärung und Wiedereinbringung in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses.
Der Technische Beigeordnete Herr Thies hatte in der Sitzung bereits erläutert, dass ein Förderantrag unabhängig von der Entscheidung des Ausschusses bzw. des Rates vorsorglich bereits gestellt sei (siehe hierzu auch Vorlage VO/0301/19 – Beantragung von Fördermitteln).
Der Antrag war gestellt worden im Rahmen der Neuauflage der Kommunalrichtlinie in der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ vom 01.10.2018 werden bestimmte bauliche Investitionen, die dem Klimaschutz dienen, finanziell gefördert.
Mit dem Schreiben des zuständigen Projektträgers Jülich (ptj) vom 16.03.2020 erhielt die Mühlenstadt Wegberg nun den Zuwendungsbescheid über die maximal mögliche und beantragte Förderquote von 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (292.850,- €). Die Fördersumme beträgt 219.637,- €.
Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.04.2020 und endet am 31.03.2022. Die nicht rückzuzahlenden Zuwendungen werden vom Projektträger in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 jeweils hälftig zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Förderantragstellung war die voraussichtliche CO²-Vermeidung, die mit dem Bau der Fahrradabstellanlage verbunden ist, rechnerisch zu ermitteln. Dies erfolgte über die Parameter „Zahl der Fahrradstellplätze“, „Nutzungstage pro Jahr“, „durchschnittliche Wegelänge“ und „Anzahl hinzugewonnener Wege mit Fahrrad pro Nutzungstag“. Rechnerisch ergibt sich eine CO²-Vermeidung von 419,3 t über die angenommene Lebensdauer der Radabstellanlage von 25 Jahren.
In einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses wird die Verwaltung eine überarbeitete Vorlage zur Errichtung der Fahrradabstellanlage am Schul- und Sportzentrum einbringen.
Laut Zuwendungsbescheid ist bei Veröffentlichungen eine Information zur Nationalen Klimaschutzinitiative aufzunehmen. Daher die folgenden Erläuterungen:
Nationale Klimaschutzinitiative
„Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“

