Entscheidungsvorlage - VO/0105/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung geplanter baulicher Maßnahmen des Fachbereichs Gebäudewirtschaft oberhalb der festgelegten Wertgrenze von 30.000,- €, hier: Erneuerung der Wärmeversorgung für die Katholische Grundschule Arsbeck - Teilstandort Wildenrath mit Turnhalle und Jugendheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Entscheidung
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19.05.2020
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Sachverhalt
Gemäß der mit dem Rat der Stadt Wegberg getroffenen Regelung zu Wertgrenzen bei der Durchführung baulicher Maßnahmen stellt der Fachbereich Gebäudewirtschaft dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nachfolgend eine geplante Baumaßnahme vor, deren Wert oberhalb der festgelegten Grenze von 30.000,- € liegt.
Sachverhalt
Der Gebäudekomplex des Teilstandorts Wildenrath der Katholischen Grundschule Arsbeck besteht aus einer Reihe von Gebäudeteilen unterschiedlicher Nutzung und unterschiedlichen Alters. Hier eine Übersicht mit Angabe des Baujahres:
- Erweiterungsbau Grundschulgebäude (1959)
- Alte Turnhalle (1959)
- Jugendheim mit Saal (1959)
- Anbau Geräteraum an Turnhalle (1976)
- OGS-Anbau (2008)
- Neubau Turnhalle (2013)
Die Gesamt-Bruttogeschossfläche (BGF) aller Gebäudeteile beträgt 3.643 m².
Die Wärmeversorgung für die gesamte Liegenschaft (mit Ausnahme des Jugendheims) wird über Öl-Niedertemperaturheizkessel aus dem Baujahr 1988 mit zweimal 230 kW sichergestellt. Der Öltank liegt im Außenbereich als Erdtank mit einem Volumen von 16.000 Litern.
Der Saal des Jugendheims und die alte Turnhalle werden über eine Warmluftheizung beheizt.
Die Wärmeversorgung des Jugendheimgebäudes erfolgt durch eine separate, sehr viel kleinere Standard-Ölheizung aus dem Jahr 1979 (Leistung 28kW). Die ursprünglichen Öltanks im Keller des Gebäudes mussten aufgrund von Defekten zwischenzeitlich rückgebaut und übergangsweise durch gemietete Kunststofftanks ersetzt werden. Eine im Jahr 1959 mit dem Neubau des Jugendheims eingebaute Festbrennstoff-Warmluftheizung ist seit vielen Jahren nicht mehr in Betrieb und aus brandschutztechnischen Gründen vollständig rückzubauen.
Anmerkung: Für die Ölheizung des Jugendheims besteht eine gesetzliche Austauschpflicht. Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Heizung jedoch nicht erneuert. Stattdessen wird das Jugendheim an die neue Heizungsanlage im Grundschulgebäude angeschlossen.
Die haustechnischen Anlagen der Wärmeversorgung haben ein Alter von 32 Jahren (Gesamtliegenschaft) bzw. 41 Jahren (Jugendheim). Um festzustellen, ob und in welchem Umfang diese einer Erneuerung bedürfen und welche möglichen Varianten es hierfür gibt, wurde das Ing.-Büro Bösl aus Aachen bzw. Geilenkirchen mit einer Konzeptstudie beauftragt.
Ziel der Studie war die Bestandserfassung und Zustandsbeurteilung der Wärmeversorgungsanlagen. Weiterhin sollte Inhalt der Studie die Untersuchung von Varianten zur Erneuerung der Heizungsanlage sein, deren Kosten und Wirtschaftlichkeit, und dies insbesondere auch unter dem Blickwinkel der Einsatzmöglichkeit regenerativer Energien sowie möglicher finanzieller Förderungen.
Die fertige Studie des Ing.-Büro Bösl wurde der Verwaltung mit Datum vom 02.04.2020 vorgelegt. Sie ist dieser Vorlage als (nicht-öffentliche) Anlage beigefügt.
Ergebnisse der Konzeptstudie
Nach Erfassung und Beurteilung des technischen Zustands der Wärmeversorgungsanlagen kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass eine umfassende Erneuerung dieser Anlagen sowie von Teilen der Trinkwasserinstallationen zwingend erforderlich ist. In der zusammenfassenden Schlussbetrachtung der Studie heißt es hierzu:
„8. Schlussbetrachtung
Eine energetische Sanierung/Modernisierung der Wärmeversorgungs –und Sanitärtechnischen Anlagen ist baurechtlich (Nachrüstpflicht gemäß EnEV, Trinkwasserverordnung) und wirtschaftlich unumgänglich. Unter dem Begriff energetische Sanierung/Modernisierung ist eine Anpassung an die baurechtlichen Vorgaben, DIN-Vorschriften sowie den VDI/VDE-Richtlinien zu verstehen. Kernpunkte für die Sanierung sind:
- Die 32 bzw. 41 Jahre alten Ölkesselanlagen, beide in einem technisch bedenklichen Zustand. Es besteht eine zeitnahe Ausfallgefahr der Wärmeversorgungstechnischen Anlagen
- Veraltete Wärmeverteilung und Umwälzpumpen
- Fehlender hydraulischer Abgleich
- Nicht vorhandene bzw. unvollständige Wärmedämmung des Wärmeverteilnetzes (Nachrüstpflicht gemäß EnEV)
- Trinkwasserhygiene aufgrund nicht gedämmter Kaltwasserleitungen in der Heizzentrale
- Veraltete, technisch abgängige regelungstechnische Anlagen“
Die Konzeptstudie ist dieser Vorlage in Gänze beigefügt, so dass Details zu den einzelnen Punkten den schriftlichen Ausführungen nachvollzogen werden können (siehe hierzu insbesondere Punkt 4.1).
Mögliche Varianten zur Erneuerung der Wärmeerzeugung
Die Erneuerung der Wärmeerzeugung wird anhand verschiedener Varianten auf ihren jeweiligen Investitionsbedarf und ihre Wirtschaftlichkeit hin untersucht. Nachfolgende Varianten werden betrachtet:
Variante 1 - Gas-Brennwertkesselanlage
Variante 2 - Wärmeerzeugung mit Biomasse (Pelletkessel)
Variante 3 - Wärmeerzeugung mit KWK (Kraft-Wärme-Kopplung, BHKW)
Variante 4 - Erdgasbetriebene Geothermie-Wärmepumpe, mit Spitzen-
last Gas-Brennwertheizung
Variante 5 - Erdgasbetriebene Luft-Wasser-Wärmepumpe, mit
Spitzenlast Gas-Brennwertheizung
Variante 6 - Elektrisch betriebene Luft-Wasser-Wärmepumpe, unter Berücksichtigung PV-Strom (Photovoltaik),
mit Spitzenlast Gas-Brennwertheizung
Einfluss des Treibhausgases Kohlendioxid – CO2
CO2 - Ausstoß und Vermeidung
In der Tabelle 1 werden für die Bestandsanlage (Ölheizung) und die Varianten 1 – 6 die Zahlen zum CO2-Ausstoß und zur möglichen CO2-Vermeidung gegenübergestellt.
CO2 -Abgabe
Ab 2021 wird sich bei den Energiekosten für die Wärmeerzeugung bei Gebäuden die CO²-Abgabe preislich auswirken.
Bis zum Jahr 2025 wird der Abgabesatz, der auf Energieträger wie Erdgas und Öl zu zahlen ist, von zunächst 25,- €/t CO2 auf dann 55,- €/t CO2 steigen. Für die Entwicklung der CO2-Abgabe nach dem Jahr 2025 gibt es verschiedene Szenarien. Eine belastbare Prognose kann zwar nicht getroffen werden, es muss aber von weiteren Erhöhungen der Abgabe ausgegangen werden. Daher sollte bei Wirtschaftlichkeitsbewertungen für langfristig wirkende Sanierungsmaßnahmen (> 15 Jahre) eine deutlich höhere CO2-Abgabe berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, von einem Preis in Höhe von 90,- €/t auszugehen.
Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen wird daher in der Spalte 4 der Tabelle 1 auf der Basis eines Preises von 90,- €/t CO2 die Höhe der jährlichen Abgabe für die Varianten 1 – 6 dargestellt.
Tabelle 1 - CO2 - Kennwerte
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
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Variante |
CO2-Ausstoß jährlich
|
CO2-Vermeidung jährlich, im Vergleich zur Bestandsanlage |
CO2-Abgabe jährlich *1) |
Einsparung CO2-Abgabe jährlich, im Vergleich zur Bestandsanlage |
| Bestandsanlage Ölheizung | 126,0 t | - | 11.340,- € | - |
1 | Gas-Brennwert- Heizanlage | 93,9 t | - 32,1 t | 8.451,- € | - 2.889,- € |
2 | Pellet-Heizung | 1,9 t | - 124,1 t
| 171,- € | - 11.169,- € |
3 | KWK (BHKW) mit Spitzenlast Gas-Brennwert | 123,9 t | - 2,1 t
| 11.151,- € | - 189,- € |
4 | Gas-Wärmepumpe Geothermie, mit Spitzenlast Gas- Brennwertheizung | 66,4 t | - 59,6 t | 5.976,- €
| - 5.364,- € |
5 | Gas-Wärmepumpe Luft-Wasser, mit Spitzenlast Gas-Brennwertheizung | 71,5 t | - 54,5 t
| 6.435,- € | - 4.905,- € |
6 | Elektrobetriebene Wärmepumpe Luft-Wasser, mit Spitzenlast Gas-Brennwertheizung | 22,6 t | - 103,4 t
| 0,- € *3)
| - 11.340,- € |
Alle Kosten sind Angaben in netto
*1) - Auf der Basis eines CO2-Preises von 90,-€/t
*3) - Es erfolgt am 01.01.2021 keine zusätzliche CO2-Bepreisung für Strom
Wirtschaftlichkeit
In der folgenden Tabelle 2 (alle Angaben in netto €) wird die Wirtschaftlichkeit der Varianten 1 – 6 dargestellt. Die in Spalte 4 genannte Amortisation basiert auf den Gesamtkosten der jeweiligen Heizungsvariante und wird über die jährliche Einsparung der Heizenergiekosten berechnet.
In Spalte 5 erfolgt dies unter zusätzlicher Berücksichtigung der Einsparung bei der CO2-Abgabe gegenüber der Bestandsanlage (s. Tabelle 1).
Tabelle 2 - Wirtschaftlichkeit
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
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Variante |
Gesamt-kosten der Heizungs-anlage
|
Einsparung Heizenergie-kosten jährlich (Vergleich zur Bestandsanlage) |
Amortisation |
Amortisation unter Berücksichtigung der Einsparung bei der CO2-Abgabe (s.a.Tabelle 1) |
| Bestandsanlage Ölheizung | - | - |
|
|
1 | Gas-Brennwert- Heizanlage | 145.000,- € | - 7.272,- € | 19,9 Jahre | 14,3 Jahre (CO2: - 2.889,- €) |
2 | Pellet-Heizung | 235.000,- € *2) | - 5.190,- €
| 45,3 Jahre | 14,4 Jahre (CO2: - 11.169,- €) |
3 | KWK (BHKW) mit Spitzenlast Gas-Brennwert | 205.000,- € | - 10.825,- €
| 18,9 Jahre | 18,6 Jahre (CO2: - 189,- €) |
4 | Gas-Wärmepumpe Geothermie, mit Spitzenlast Gas- Brennwertheizung | 255.000,- € | - 11.835,- € | 21,5 Jahre
| 14,8 Jahre (CO2: - 5.364,- €) |
5 | Gas-Wärmepumpe Luft-Wasser, mit Spitzenlast Gas-Brennwertheizung | 185.000,- € | - 10.988,- €
| 16,8 Jahre | 11,6 Jahre (CO2: - 4.905,- €) |
6 | Elektrobetriebene Wärmepumpe Luft-Wasser, mit Spitzenlast Gas-Brennwertheizung | 170.000,- € | + 2.682,- € | keine | 19,6 Jahre (CO2: - 11.340,- €) |
Alle Kosten sind Angaben in netto
*2) - Gesamtkosten der Pelletheizung inkl. zusätzlicher baulicher Kosten für Brennstofflager im Außenbereich
Finanzielle Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) effiziente Technologien, die auf Basis erneuerbarer Energien den Gebäudebereich mit Wärme oder Kälte versorgen. Gefördert werden mit dem Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ unter anderem Wärmeversorgungsanlagen in Nicht-Wohngebäuden. Kommunen sind antragsberechtigt.
Mit den novellierten Förderrichtlinien wurde ab dem 01.01.2020 die bis dahin geltende Festbetragsförderung auf eine anteilige nicht rückzuzahlende Förderung umgestellt. Diese beträgt bei Maßnahmen im Gebäudebestand nunmehr 30% der förderfähigen Kosten der Wärmeerzeugungsanlage. Zusätzlich wird der Fördersatz bei Austausch einer alten Ölheizung um 10% auf 40% erhöht.
Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme einer Förderung ist, dass die zu erneuernde Heizungsanlage keiner Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV § 10) unterliegt, also kein gesetzlicher Zwang zur Erneuerung besteht. Dies genau ist in Wildenrath der Fall, da es sich bei der Heizungsanlage in der Schule um sogenannte Niedertemperaturkessel handelt, die gemäß EnEV von einer Erneuerungspflicht ausgenommen sind.
Für die Varianten 2, 4, 5 und 6 der Heizungserneuerung sind die Fördervoraussetzungen gegeben, so dass bei diesen Varianten die maximale Förderung von 30% plus 10% gegebenenfalls generiert werden kann. Förderanträge sind nach Planung der Anlage und vor Abschluss eines Leistungsvertrages zu stellen.
Tabelle 3 - Wirtschaftlichkeit
(unter Berücksichtigung einer 40% - BAFA-Förderung für die Varianten 2, 4, 5, 6)
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
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Variante |
Gesamtkos-ten Heizungs-anlage (unter Berück-sichtigung 40% BAFA-Förderung) |
Einsparung Heizenergie-kosten jährlich (Vergleich zur Bestandsanlage) |
Amortisation |
Amortisation unter Berücksichtigung der Einsparung bei der CO2-Abgabe (s.a.Tabelle 1) |
| Bestandsanlage Ölheizung | - | - |
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1 | Gas-Brennwert- Heizanlage | 145.000,- € | - 7.272,- € | 19,9 Jahre | 14,3 Jahre (CO2: - 2.889,- €) |
2 | Pellet-Heizung | 151.000,- € *2) | - 5.190,- €
| 29,1 Jahre | 9,2 Jahre (CO2: - 11.169,- €) |
3 | KWK (BHKW) mit Spitzenlast Gas-Brennwert | 205.000,- € | - 10.825,- €
| 18,9 Jahre | 18,6 Jahre (CO2: - 189,- €) |
4 | Gas-Wärmepumpe Geothermie, mit Spitzenlast Gas- Brennwertheizung | 153.000,- € | - 11.835,- € | 12,9 Jahre
| 8,9 Jahre (CO2: - 5.364,- €) |
5 | Gas-Wärmepumpe Luft-Wasser, mit Spitzenlast Gas-Brennwertheizung | 111.000,- € | - 10.988,- €
| 10,1 Jahre | 7,0 Jahre (CO2: - 4.905,- €) |
6 | Elektrobetriebene Wärmepumpe Luft-Wasser, mit Spitzenlast Gas-Brennwertheizung | 102.000,- € | + 2.682,- € | keine | 11,8 Jahre (CO2: - 11.340,- €) |
Alle Kosten sind Angaben in netto
*2) - Gesamtkosten der Pelletheizung inkl. zusätzlicher baulicher Kosten für Brennstofflager im Außenbereich
Empfehlung
Unter Berücksichtigung der maximal möglichen 40%igen BAFA-Förderung (Förderbedingungen 2020) sind die Gesamtkosten der Heizungsanlagen für die Varianten 5 und 6 (mit Luft-Wasser-Wärmepumpen) mit Abstand die niedrigsten. Aufgrund der jährlichen Einsparung von Heizenergiekosten und der damit verbundenen kürzeren Amortisationszeit wird jedoch seitens der Verwaltung und des Ing.-Büros Bösl die Variante 5 mit einer Gas-Wärmepumpe Luft-Wasser als wirtschaftlichste Lösung zur Realisierung empfohlen.
Unter Berücksichtigung der prognostizierten CO2-Abgabe ist die Variante 5 ebenfalls die wirtschaftlichste Lösung.
Auch wenn aus derzeit unbekannten Gründen eine finanzielle Förderung nicht möglich sein sollte, ist dennoch die Variante 5 die mit Abstand wirtschaftlichste Lösung.
Übersicht über die Gesamtsanierungsmaßnahme
Die Gesamtsanierungsmaßnahme beinhaltet gemäß Konzeptstudie die folgenden Anlagenteile mit genannter Schätzung der Kosten (netto):
Wärmeerzeugung (Variante 5 – Luft/Wasser-Wärmepumpe) 150.000,- €
Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR) 35.000,- €
Sanitärtechnik 20.000,- €
Planungsleistungen 45.000,- €
Bauliche Nebenarbeiten (grob geschätzter Ansatz) 30.000,- €
Summe (netto): 280.000,- €
Gesamtsanierungskosten (brutto): 333.200,- €
(ohne BAFA-Förderung)
Termine
Im nächsten Schritt wird die Verwaltung ein Ingenieurbüro mit den Planungsleistungen für die Sanierung beauftragen. Die Planung soll dann im Verlauf des Jahres 2020 soweit fortgeführt werden, dass zu Beginn des Jahres 2021 die Ausschreibung der Bauleistungen durchgeführt werden kann. Der Bau der neuen Heizungsanlage soll in der heizfreien Periode in 2021 erfolgen.
Vorschlag der Verwaltung
Eine Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage in der Grundschule Wildenrath und im Jugendheim ist nach Auffassung der Verwaltung zwingend erforderlich. Die Sanierung soll die vorstehend aufgelisteten Anlagenteile gemäß den Ergebnissen der Konzeptstudie umfassen.
Zur Wärmeerzeugung wird die Realisierung der Variante 5 vorgeschlagen, eine Erdgasbetriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe in Kombination mit einer Spitzenlast-Gas-Brennwertheizung. Durch die Wärmepumpentechnik wird ein Anteil von rund 35% der Gesamtheizleistung mittels regenerativer Energien erzeugt. Im Vergleich bietet die Variante 5 die größere Wirtschaftlichkeit.
Über das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann gegebenenfalls eine Zuwendung in Höhe von 40% der förderfähigen Kosten erzielt werden.
Die Planung und Realisierung der Heizungserneuerung soll in den Jahren 2020 und 2021 erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten der Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage der Grundschule Wildenrath werden auf 333.200,- € geschätzt.
Im konsumtiven Teil des Haushalts 2020 sind unter dem Produktsachkonto der Grundschule Wildenrath 030107 521100 – Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 61.900,- € bereitgestellt. Ein Teil dieser Mittel ist für die Beauftragung und Durchführung der ersten Planungsleistungen vorgesehen.
Die weiteren finanziellen Mittel werden für den Haushaltsplan 2021 angemeldet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben beschließt die Erneuerung der Wärmeversorgunganlagen für den Teilstandort Wildenrath der Katholischen Grundschule Arsbeck in Art und Umfang wie textlich beschrieben. Für die Wärmeerzeugung soll die beschriebene Variante 5 zur Ausführung kommen, eine Erdgas-betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe in Kombination mit einer Spitzenlast-Gas-Brennwertheizung.
