Entscheidungsvorlage - VO/0056/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15.01.2020 hat ein Wegberger Bürger eine Beschwerde gemäß § 24 GO NRW bei der Verwaltung eingereicht. Thema der Beschwerde ist der Neubau der Feuerwache Wegberg. Gemäß § 24 GO bzw. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Wegberg ist der zuständige Ausschuss für die Erledigung und/oder Entscheidung einer Anregung und Beschwerde zuständig.

Das Schreiben des Wegbergers Bürgers ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung nimmt zum Beschwerdeschreiben wie folgt Stellung:

Der Beschwerdeführer legt in seinem Schreiben „…Beschwerde gegen die derzeitige Pla­nung der neuen Feuerwache der Stadt Wegberg ein“ und begründet dies insbeson­dere mit der ihm vorliegenden Information, wonach „…zum Stand der Planungen (u.a. Rheinische Post vom 09.01.2020) … die geplante Feuerwache den ursprünglich projektierten Kostenrahmen um mindestens das 2,4-fache übersteigen wird.“

Für seine Berechnung der „…2,4-fachen Kostensteigerung…“ hat der Beschwerde­führer zwei Zahlen aus dem besagten Artikel der Rheinischen Post ver­wen­det, die in keiner Weise miteinander vergleichbar sind:

Bei den zugrunde gelegten „3,6 Millionen Euro…im April 2018…“ handelt es sich

-          erstens lediglich um die „reinen Baukosten“, sowie

-          zweitens um einen „netto“-Wert, also ausschließlich Mehrwertsteuer.

Bei den zugrunde gelegten „8,7 Millionen Euro“ handelt es sich jedoch um die Gesamt­­baukosten brutto. Diese beinhalten zusätzlich sowohl die Kosten für die Außen­anlagen, als auch die Bau­nebenkosten (Planungskosten).

Hinzu kommt, dass im Artikel für den Zeitpunkt April 2018 „… die Gesamtbaukosten in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro…“ beziffert werden. Dies ist falsch.

Vielmehr wurden bereits Mitte 2017 die Kosten der Feuerwache von der Verwaltung mit 7,54 Mio. €  in den Haushaltsplan 2018 eingebracht und vom Rat der Stadt Wegberg so beschlossen.

Insgesamt ist der Beschwerdeführer in seinem Schreiben also von Zahlen ausge­gangen, die in keiner Weise miteinander vergleichbar, zum Teil sogar falsch sind.

Unter Berücksichtigung der konjunkturell bedingten Preissteigerung der Baukosten liegt für den fraglichen Zeitraum April 2018 bis Januar 2020 keine „2,4-fache Kostensteigerung“ (= Erhöhung um 142%) vor, sondern lediglich eine Steigerung um rund 10%.

Angesichts dieses grundlegenden Missverständnisses beim Beschwerdeführer schlägt die Verwal­tung vor, keine weitere inhaltliche Prüfung der Beschwerde vorzunehmen. Viel­mehr wird dem Beschwerdeführer vorgeschlagen, sich im öffent­lichen Teil der heutigen Sitzung des Ausschusses zunächst ein eigenes und um­fas­sen­­des Bild von der Entwurfsplanung und der tatsächlichen Kostenentwicklung der Feuerwache Wegberg zu machen.

 

Der Beschwerdeführer ist zur Sitzung eingeladen worden.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nimmt die Beschwerde des Wegberger Bürgers zum Neubau der Feuerwache Wegberg zur Kenntnis. Auf­grund des im Sach­verhalt dargestellten grundlegenden Missverständnisses des Beschwerde­führers hinsichtlich der Kostenentwicklung der Feuerwache, und auf­grund der Teil­nahme­möglichkeit am öffentlichen Teil der heutigen Ausschuss­sitzung mit Präsentation der Entwurfsplanung und Darstellung der tatsächlichen Kostenentwicklung, erfolgt keine weitergehende inhalt­liche Überprüfung der Be­schwerde.

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, den Beschwerdeführer über das Prü­fungs­ergebnis und die Entscheidung zu seiner Beschwerde zu unterrichten. 

 

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Anlagen

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