Mitteilungsvorlage - VO/0094/20
Grunddaten
- Betreff:
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Sanierung der Sanitär- und Umkleidebereiche der Sporthalle Beeck, hier: Stand der Maßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Kenntnisnahme
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19.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt
Die ausführliche Vorstellung der Maßnahme mit dem Beschluss zur Realisierung erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe am 06.02.2018 (s. TOP 1.8, Vorlage VO/0021/18).
Mit den Planungsleistungen wurde für die Gewerke des Technischen Ausbaus (TGA) das Ing.-Büro Martin Reuther aus Grevenbroich beauftragt (s. WBUV am 08.05.2018, TOP 3.6, VO/0114/18), mit der Gesamtplanung das Architekturbüro Esser + Krings aus Wegberg.
Kosten und Finanzierung
Mit Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphase LP 3 gem. HOAI) wurde von den Planern die Kostenberechnung erstellt, der zufolge die Gesamtbaukosten der Maßnahme 359.500,- € betragen. Damit liegen die Kosten rund 13.500,- € unter dem Betrag, der im Sommer 2019 angemeldet, und im Haushaltsplan 2020 enthalten ist und genehmigt wurde.
Im ursprünglichen Kostenrahmen aus dem Februar 2018 bezifferte die Verwaltung die grob geschätzten Gesamtbaukosten noch auf 265.000,- €. Die nachfolgende Erhöhung der Kosten ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass erst nach Beauftragung des TGA-Fachingenieurs Mitte 2018 und nach dessen ersten Planungsergebnissen seine fachlich fundierten Kostenschätzungen für die haustechnischen Gewerke Lüftung, Sanitär und Elektro in die Gesamtbaukosten einfließen konnten. Dementsprechend war eine Anmeldung des höheren Mittelbedarfs erst für den Haushaltsplan 2020 möglich.
Zusätzliche Kosten ergaben sich außerdem noch aufgrund folgender Punkte:
- Planungsauftrag externer Architekt
- Brandschutzkonzept und daraus resultierende bauliche Maßnahmen für die Sanitär- und Umkleidebereiche
- Baukostensteigerung über zwei Jahre
Für die Sanierung der Sanitär- und Umkleidebereiche ist die Verwendung finanzieller Mittel aus dem KInvFöG Kap. II in Höhe von 90% der Gesamtbaukosten vorgesehen und beschlossen, was auf der Basis der aktuellen Kostenberechnung einem Betrag von 323.550,- € entspricht.
Gemäß Überprüfung der Fachbereiche Finanzwirtschaft und Gebäudewirtschaft im Zuge der Haushaltsanmeldungen für 2020 handelt es sich bei der Sanierungsmaßnahme nicht um eine konsumtive Maßnahme, wie ursprünglich angenommen, sondern um eine Investitionsmaßnahme.
Dementsprechend werden die finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2020 in Höhe von 372.000,- € unter der Investition mit der Nummer 011304 H577 – Sanierung der Sanitär- und Umkleidebereiche der Turnhalle Beeck bereitsgestellt. Gleiches gilt für die Berücksichtigung der Mittel aus dem KInvFöG Kap. II.
Planungsstand und Termine
Aufgrund der Notwendigkeit einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung (siehe nähere Erläuterungen in der Vorlage des nachfolgenden TOP dieser Ausschusssitzung) war die Erstellung und Einreichung eines Bauantrags erforderlich, was mit Datum vom 20.04.2020 erfolgte.
Die weiteren Planungsschritte schließen sich nun ohne zeitliche Unterbrechung an und sind wie folgt vorgesehen:
Ausführungsplanung und Erstellung der Leistungs-
verzeichnisse sowie Beginn Ausschreibungsverfahren: ca. Juni 2020
Baubeginn: ca. August 2020
Fertigstellung: Frühjahr 2021
Die Verwaltung wird versuchen, mit den Bauarbeiten möglichst in den Sommerferien zu beginnen. Während der Bauarbeiten wird eine Nutzung der Sporthalle weiterhin möglich sein, sofern die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nicht mehr bestehen sollten.
Die Sanitärräume stehen während der Dauer der Sanierung nicht zur Verfügung. Es ist daher noch abzustimmen, in welcher Form für die Sporthallennutzer Toiletten- und Handwaschmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden können. Ebenso können die Umkleideräume aller Voraussicht nach nicht, oder nur in eingeschränktem Umfang genutzt werden.
Diesbezügliche terminliche und organisatorische Abstimmungen werden eng mit dem in der Verwaltung zuständigen Fachbereich Bildung und Soziales sowie mit der Leitung der Grundschule und den nutzenden Vereinen vorgenommen.
